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     philosophin antwortete vor 5 Jahren, 5 Monate 10 Teilnehmer · 54 Beiträge
  • philosophin

    Teilnehmer
    25. Mai 2020 um 21:04

    @SFath, ehrlich gesagt finde ich das grad ziemlich besch…

    1. Ist die Darstellung beim ir eine Katastrophe der halbe Bildschirm ist voll mit anderem Zeug und 2. besagen die einzelnen Punkte einzelne Änderungen im jeweweils anderen Gesetz. Aber ich könnte damit nur etwas anfangen, wenn ich beide Gesetze in Textform vor mir hätte und vergleichen könnte.

    Deswegen ist dieser Infomationswert für mich leider gleich Null. Ich weiß darüber wurde im Vorfeld diskutiert . Dabe iging es wen nich nicht irre auch um die geplante Impflicht bzw. Nachweispflicht, nicht infiziert zu sein oder Antikörper zu haben. Ob das jetzt draußen ist weiß ich nicht. Wüßte ich aber gern.

    Dennoch Danke für deine Mühe.

    Schönen Abend

    phil

  • philosophin

    Teilnehmer
    25. Mai 2020 um 21:08

    @Cocco, den Beitrag würde ich jetzt nochmal in Ruhe lesen. Man kann das nicht gegeneinander aufrechnen, denke ich.

    Hier schein einiges schief gelaufen zu sein in der öffentlichen Kommunikation. Es verwundert mich schon, dass da Leute miteinander auf die Straße gehen, die sich im Normalfall gegenseitig bekämpfen würden.

    Und mir mißfällt, dass auch in diese Diskussion der Panikmodus hineingetragen wurde und dieses Entweder- Oder. Mir ging es darum jedenfalls nicht.

    Am Ende ist eh jeder für sich selbst verantwortlich und muß mit sich ausmachen, wie er sich wo in der Öffentlichkeit verhält. Soweit es mich betrifft: Ich halte mich wie bisher auch an die Regeln. Da muß mir auch niemand erklären, was eine tödliche Krankheit ist. Das am allerwenigsten!

    So ich glaube die eigentliche Diskussion ist durch und da bin ich dan nmal weg.

    Hab einen schönen Restabend

    phil

  • SFath

    Teilnehmer
    25. Mai 2020 um 21:10

    @Cocco,

    …sozusagen ihr Recht auf Infizierung geltend machen wollen…

    SO könnte man es auch auslegen. Diejenigen, welche das Virus kleinreden bis zur Leugnung, ihre ´Argumente` dazu von einschlägigen I-net-Seiten beziehen, möchten vielleicht nicht wirklich infiziert werden, aber vor allem “der Regierung” ein´s auswischen.

    Da sie vermutlich keine ÖR Medien konsumieren, ist ihnen das Virusgeschehen im Rest der Welt entgangen.

    Was mir nicht entgangen ist: Wo massiv gegen die Beschränkungen demonstriert wird, also in Spanien, den USA, stecken rechtsnationalistische Vereinigungen/Politiker dahinter.

  • SFath

    Teilnehmer
    25. Mai 2020 um 21:16

    @philo, ich kann den Link, nur mit links anklicken, immer wieder gut lesbar aufrufen.

    Das II. Infektionsschutzgesetz ist das derzeit gültige. Was willst du da mit dem vorigen vergleichen? Ist doch Schnee von gestern.

  • Paesi

    Teilnehmer
    25. Mai 2020 um 21:30

    @Dabbes

    Ich weiß nicht, welche Maßnahmen konkret gemeint sind. Man kann das gesamte Gesetz neben Verwaltungsvorschrift lesen, oder auch Auszüge, z. B. u.a.:

    §28 – Schutzmaßnahmen

    §28 Abs. 1“… Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.“ (wird mehreren §§ erwähnt)

    §29 – Beobachtung, § 30 – Quarantäne

    Wer ermächtigt ist, Verordnungen zu erlassen, ist ebenfalls nachzulesen.

    Außerdem gibt es noch die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Koordinierung des Infektionsschutzes in epidemisch bedeutsamen Fällen (2013 von der Bundesregierung erlassen)

    Nennt sich: Basis dafür ist der Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes und § 5 des Infektionsschutzgesetzes.

    Wie man dazu persönlich zum Gesetzestext steht, ist die Sache des Einzelnen. Ich frage mich dennoch, warum es Leute gibt, die sich völlig „eingesperrt“ fühl(t)en. Wenn sich wirklich jemand eingesperrt gefühlt haben muss und noch so fühlt, dann sind es für mich vorwiegend die Bewohner von Heimen. Sie haben am längsten auf Lockerungen warten müssen.

    Na ja, jedem, der hustet, niest, ist man vor Corona nicht zu nah gekommen und auch der Betroffene hat Abstand gehalten – ging ohne Verordnungen, Anweisungen, einfach, weil es die Höflichkeit und der Anstand gebot, andere nicht anzustecken. Da aber bei Corona nicht jeder Infizierte zu Beginn oder überhaupt hustet oder niest, möchten manche sich über jegliche Regeln hinwegsetzen – Abstandhalten, ist das Mindeste, was man ab einem bestimmten Alter erwarten kann.

  • Paesi

    Teilnehmer
    25. Mai 2020 um 22:42

    @SFath,

    du meinst bestimmt das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesgesetzblatt Teil I sowie Teil II)

    1. Gesetz: März 2020

    2. Gesetz: Mai 2020

    Hier wurde aber das Infektionsschutzgesetz von 2000 (viel umfassender), welches noch in Kraft ist, aber Änderungen, Erweiterungen erfuhr. Wer nachschlägt kann auch „alte“ und „neue“ Formulierungen vergleichen, Ergänzungen und Streichungen feststellen und vergleichen. Das Gesetz vom Mai enthält ebenfalls weitere Änderungen, die sich auf andere Gesetze beziehen.

    Vollständiger Name des IfSG:

    Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) IfSG Ausfertigungsdatum: 20.07.2000 Vollzitat: “Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist”.

  • SFath

    Teilnehmer
    25. Mai 2020 um 23:23

    Darin (im 2. Gesetz) sind die einschränkenden Maßnahmen genannt, die von manchen als Zumutung empfunden werden. Wobei ich kaum anzunehmen wage, daß diejenigen, welche diese Zumutungen auf den Lippen tragen, den Gesetzestext überhaupt gelesen haben!

    Wenn ihnen andere vorsagen, es seien Zumutungen, dann reicht es ihnen.

    Ich gehe jede Wette ein, daß nicht erfolgte Einschränkungen der persönlichen “Entfaltung” mit entsprechenden Folgen für die Bevölkerung und das Gesundheitswesen zu einer Situation geführt hätten, die der in anderen Ländern glichen.

    Das gäbe dann zurecht wütendes Geschrei, daß der Staat sie nicht schützt.

    Was das Vertrauen in die Eigenverantwortlichkeit (bzw. jene von Arbeitgebern für ihre Belegschaft) angeht, sehen wir gerade an div. Beispielen.

    https://www.welt.de/vermischtes/video208314981/Neue-Hotspots-Wieder-ein-Schlachthof-Ueber-140-Mitarbeiter-mit-Coronavirus-infiziert.html

  • Paesi

    Teilnehmer
    26. Mai 2020 um 0:20

    Die Einschränkungsmöglichkeiten mit Bezug auf die Grundrechte sind schon seit 2000 im IfSG enthalten. Es wäre wirklich fatal gewesen, hätte man die Möglichkeiten rückwirkend erst im Mai aufgenommen. Mir ist noch gut in Erinnerung, dass unsere Gesundheitsministerin zwischen März/April Maßnahmen mit dem Gesetz begründet hat – weit vor der Änderung.

    Beruflich mussten wir das Gesetz mehrmals anwenden, nicht nur den §17 (Kopfläuse), sondern vor 2 Jahren §30 (Quarantäne – 4 Krätzefälle bei Schülern). Unsere Einrichtung bekam Besuch von zwei Damen vom Gesundheitsamt in unserer Einrichtung. Wir wurden aufgeklärt, wie wir die Angelegenheit mit den betroffenen Familien so kurz vor den Prüfungen bewältigen können und wir mussten Angaben betreffs unserer eventuellen Kontakte zum entsprechenden Personenkreis machen. Die Gesetzesauszüge erhielten wir als Kopie. (Eine Familie brachte in der ersten Woche ständig ihr Kind zur Schule und wollte, dass es zum Unterricht darf. Es sei nicht erkrankt und hätte das Recht und die Pflicht zum Schulbesuch.)

    <div>Ergänzung: </div>

    Nein, ich glaube auch nicht, dass sich jeder das Gesetz durchliest. Das ist so und wird sich auch nicht ändern. Meiner Meinung nach ist es daher wichtig, dass entsprechende Gesetze bei Maßnahmen regelmäßig erwähnt werden, und zwar mit den entsprechenden Bezügen, aber nicht nur als §§-Nennung, sondern in allgemeinverständlichen Worten. Mitunter wird dem Bürger abverlangt, sich mit x Gesetzen und §§ auszukennen, wo sich mitunter sogar diejenigen, die damit umzugehen haben, schwer tun, alles zu verstehen.

  • philosophin

    Teilnehmer
    26. Mai 2020 um 8:17

    @Paesi, ich denke es geht um diese Dinge:

    http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Gesetze/Aenderungen_des_IfSG_durch_das_PraevG.pdf?__blob=publicationFile

    Änderungen durch das Präventionsgesetz.

    Ich weiß dass es vorher Diskussionen gab, weil eine Impfpflicht bzw. der Nachweis der Immunisierung im Raum stand. Das was ich da lese ist sowas wie vorausschauende “Reinhaltung der Personen”. Das muß natürlich genau geprüft werden. Damit wird der private Geundheitszustand sozusagen zur öffentlichen Angelegenheit . Arbeitgeber dürfen danach fragen usw. Andererseits gab es ja auch bisher schon klare Regeln für die Abeit z.B. in Altenheimen, Ich meine mit Hepatitis C hätte man eine slche Arbeit auch früher schon nicht tun dürfen. In anderen Berufen müssen Menschen einen Gesundheitspaß haben oder wie das hier heißt. Ich muß mir das in Ruhe ansehen wen nich etwas mehr Zeit habe. Ich konnte nicht prüfen ob das jetzt ein Entwurf ist oder schon Gesetz. Aufgeschreckt hat Impfpflicht, die ja im Gespräch war und ein diffuses Mißtrauen gegenüber dieser Regierung. So kam mir das vor.

    Schönen Tag

    phil

  • Paesi

    Teilnehmer
    26. Mai 2020 um 9:30

    @Phil, was du erwähnst ist von 2015 – Änderungen (u.a. Masern/Präventation), die ins IfSG kamen, vor allem auch, wie Einrichtungen, wie z.B. Kigas und Schulen umgehen müssen, wenn Nicht-Immunisierte auftauchen .

    IfSG entstand 2000, rechtskräftig Januar 2001

    1. Änderung 2013, 2. Änderung 2015, 3. 2017, 4. März 2020 (Änderungen Artikel 3), 5. Mai 2020 (Änderungen Artikel 1 und 2)

    und trotzdem spricht man (nur wegen Änderungen) nicht vom 6. Infektionsschutzgesetz.

    (Vielleicht gab es auch schon kleine Änderungen vor 2013 – unwichtig)

    Das Wort “Impfen” kam auf und durch ungeschickte Äußerungen gingen Leute gleich von “Impfpflicht” aus und das nach der ganzen Masernimpfpflichtdiskussion. Ungeschickter ging es fast gar nicht mehr. Man braucht man sich nicht zu wundern, wenn die Impfgegner nach ungeschickten vorzeitigen Äußerungen mobil machen – derer gibt es viele.

    Was den Virus als Zumutung der Demokratie betrifft – die gelungenste Ausdrucksweise war es nicht. Paar gerissene Wortspieler könnten fragen: Ist er keine Zumutung für eine Diktatur? Der Virus stellt ganz einfach Menschen, Länder, Regierungen, Systeme vor eine anders als gewohnt geartete Herausforderung – auch bezüglich abgestimmter Maßnahmen.

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