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@SFath, ehrlich gesagt finde ich das grad ziemlich besch…
1. Ist die Darstellung beim ir eine Katastrophe der halbe Bildschirm ist voll mit anderem Zeug und 2. besagen die einzelnen Punkte einzelne Änderungen im jeweweils anderen Gesetz. Aber ich könnte damit nur etwas anfangen, wenn ich beide Gesetze in Textform vor mir hätte und vergleichen könnte.
Deswegen ist dieser Infomationswert für mich leider gleich Null. Ich weiß darüber wurde im Vorfeld diskutiert . Dabe iging es wen nich nicht irre auch um die geplante Impflicht bzw. Nachweispflicht, nicht infiziert zu sein oder Antikörper zu haben. Ob das jetzt draußen ist weiß ich nicht. Wüßte ich aber gern.
Dennoch Danke für deine Mühe.
Schönen Abend
phil
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stimmt Ingo – ich frage mich ohnehin, WAS wollen eigentlich jene erreichen, die mehr um ihr Grundrecht als ihre Gesundheit bangen …sozusagen ihr Recht auf Infizierung geltend machen wollen…
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Seit 19.5.2020 gibt es ein II. Infektionsschutzgesetz, das weitreichende Änderungen aller bisherigen Grundlagen vorgibt.
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Ich weiß jetzt nicht, was das mit dem Gesetz (IfSG) und seinen Veränderungen im Allgemeinen soll.
Der verlinkte §17 sagt für die spezielle Situation (Pandemie) der Verantwortlichkeit nichts aus, sondern wer Verordnungen (keine Gesetze) für besondere Maßnahmen erlassen darf bzw. wer dazu ermächtigt wird.
Die Entscheidungen am Anfang (März) konnten dennoch nur auf dem Infektionsschutzgesetzes von 2000 beruhen. Das Wesentliche, was die Pandemie betrifft, steht im Abschnitt 1 (§1) und im Abschnitt 2 (§§ 4,5) – unabhängig von jeder Veränderung.
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Wie nett, werter Nöck! Ich weiß Dich gleichfalls zu schätzen! Leider hat sich unsere Forumspsychologin für eine Weile abgemeldet. Ich hätte sie sonst gebeten, sich Deiner anzunehmen….. mit allem nötigen Respekt und sehr viel Einfühlungsvermögen natürlich!
Gute Besserung!
M.
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Zitat Dabbes v. 25.05.20 – 17:49:
„Schraub Deine Erwartung in der Beziehung herunter, Phil.
Dann klappts auch mit jenen Nachbarn, die selbst ihre schlechtesten Werke zu guten Taten halluzinieren – weil sie fromm halt sind.“
Sei ehrlich, philosophin, das ist doch zum Niederknien vorbildlich – oder?
M.

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Es gibt längst ein 2. „Infektionsschutzgesetz“, das explizit auf die aktuelle Lage eingeht.
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@philosophin – 25.05.20 – 16:12
Du hast natürlich Recht; wir hätten uns nicht von Dir und dem Nöck inspirieren lassen sollen. Ich für mein Teil werde versuchen, bei solchen Vorlagen wieder nur auf meine ganz eigene Art und Weise zu reagieren. Ob Dir das aber besser gefällt?
M.

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Bist Du sicher, dass die von Dir zitierten Passagen aus dem Sozialgesetzbuch auch wirklich auf eine Corona-Pandemie anzuwenden sind? Ich meine, dort heißt es:
„Die Landesregierungen können zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten Rechtsverordnungen über die Feststellung und die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen, Krätzmilben und Kopfläusen erlassen.“
…und was die ‚Zumutung‘ betrifft:
Wie viel geistige Flexibilität ist erforderlich, um zu verstehen, was Merkel mit ihrem Satz über die Zumutung für die Demokratie meinte? Nicht viel, denke ich – und prompt hatten die meisten Menschen ja auch kein Problem damit!
Wieso Du?
M.
Oh, eh‘ ich’s vergesse: Was genau willst Du mit Deinem Nachtrag sagen – oder darf man sich selbst einen Reim drauf machen?
„Nachtrag: Mir stößt auf, dass sie die Zumutung nennt Zumutung für die Demokratie.“
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