Startseite Foren Themen des Tages Zu den Plagiats-Vorwürfen allgemein

  • micha1951

    Mitglied
    11. Juli 2021 um 20:51

    @Holzhacker

    Ist das jetzt Satire….oder ernst gemeint?????Joy

  • Holzhacker

    Mitglied
    11. Juli 2021 um 18:21

    Nachtrag: Feines Beispiel sind z.B. Feuerwehr-Lehrbücher. Ich habe einige davon durchgeackert. Da wird in der gesamten Feuerwehr-Literatur mit ganz geringen Abwandlungen das gleiche gelehrt und beschrieben. Oder nimm die Bücher von Ken Follet. Z T recht interessant. Findest du da irgendeinen Hinweis, von wem der Mann diese historischen Kenntnisse hatte? Steht in einem seiner Bücher ein Anhang mit Hinweisen auf andere Autoren? Oder war er mit diesem Wissen geboren worden?

  • Holzhacker

    Mitglied
    11. Juli 2021 um 18:08

    Ist alles kalter Kaffee, das mit den Doktor-Titeln. Wurde ja um und um nach den bekannt gewordenen Fällen öffentlich durchgekaut. Nur: Wer definiert „allgemein bekanntes Wissen“? Wenn es in Presse, Funk und TV verbeitet wurde? Ist es dann „allgemeines Wissen“? Angenomen, ich entscheide mich jetzt, z.B. ein Kochbuch zu veröffentlichen. Was meinst du, wie oft ich dann Sätze benutzen würde, (müsste) die in unzähligen Kochanleitungen schon vorher benutzt worden sind. So einfach und eindeutig wie du es darstellt ist die Kister meiner Meinung gar nicht, sonst würden nicht so viele in so ein Dilemma hineinschlittern. Die können ja nicht alle doof sein, oder?

  • forscher

    Mitglied
    11. Juli 2021 um 14:52

    Nachtrag: Auch neue Erkenntnisse oder neues Wissen, in jeglicher Art von Forschung, ist das geistige Eigentum der Endecker und darf nur von anderen, bei Kennzeichnung übernommen werden! Ansonsten unerlaubte Übernahme geistigen Eigentums anderer.

    Dieses gilt nicht, für allgemein bekanntes Wissen.

  • forscher

    Mitglied
    11. Juli 2021 um 14:35

    @Holzhacker

    Eine Arbeit, bei der es um einen“Titel“ z.B.- Dr. geht, sollte möglichst viel neues Wissen enthalten, welches ein Doktorrand selbst erarbeitet hat. ( Geistiges-Eigentum).

    Aber, das „Geistige -Eigentum“ anderer, welches man in der eignen Doktor-Arbeit übernimmt, ( Abschreiben) muss gekennzeichnet sein. ( Wenn nicht,……. Titel futsch;……….)

    Und es sollte auch nicht zuviel sein, sonst steht der „Titel“ in Frage, schon vor Erlangung des Titels.

    Man erkennt, abschreiben, ist erlaubt, aber nur bis zu einem gewissen Maße unter der Bedingung der Kennzeichnung des Urhebers.

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