Hallo ,@seestern47
Ich konnte vor 3 Jahren für eine Pflegeperson erfolgreich Widerspruch einlegen. Zuerst kannst du es formlos per Einschreiben machen, damit die Frist gewahrt wird. Erwähne aber, dass die Gründe folgen, nur formlos hat logischerweise keinen Erfolg.
Lies genau durch, was in der Ablehnung steht. Hoffentlich hast du den Punktebogen dir mitschicken lassen, sonst fordere ihn nachträglich an. Hieraus kannst du ablesen, wo deiner Meinung zu gering bewertet wurde und darauf baust du die Gegendarstellung auf.
Bei mir war es so, dass u.a. darin stand, es könne mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbstständig gefahren werden, was überhaupt nicht möglich ist, weder mit noch ohne Begleitung und in dieser Teilbewertung 0 Punkte ergab. Ein ärztliches Attest sowie Krankenhausberichte können hilfreich sein.
Man kann sich auch an den VdK wenden, der die Begründung übernimmt. Mitgliedsbeiträge sind sehr gering.
Ich kenne es so, dass oft zu niedrig eingestuft wird und erst ein Widerspruch Erfolg hat.