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Was tun bei Ablehnung einer Erhöhung des Pflegegrades?
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Reicht es einen formlosen Widerspruch zu formulieren oder sollte man direkt begründen, warum man der Meinung ist, die Ablehnung sei inkorrekt?
Ich habe im Internet gelesen, dass fast 90% der Widersprüche keinen Erfolg haben.
Wäre es dann nicht besser, direkt um einen neuen Begutachtungstermin zu bitten?
Hat jemand selbst Erfahrung gemacht?
Danke + VG
seestern47
- Dieser Beitrag wurde am vor 1 Jahr, 11 Monate von seestern47 geändert.
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Liebe Seestern, aus beruflicher Erfahrung rate ich,
in jedem Fall per Einschreiben formlos Widerspruch einzulegen.
Ein Attest Deines Arztes beizufügen, wäre von Vorteil.
Viel Erfolg und nicht gleich einschüchtern lassen, ein Rechtsbeistand
ist dafür nicht erforderlich. Mitglied beim VdK o.ä. zu sein, wäre gut.>>>Info: Über uns | Sozialverband VdK Deutschland e.V.
LG Ccco- Dieser Beitrag wurde vor 1 Jahr, 11 Monate von Cocco bearbeitet. Begründung: Ergänzung
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Hier empfiehlt der VdK die Vorgehensweise
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Vielen, vielen Dank an alle für diese hilfreichen Tipps.
@Eddy07 – ich habe den Hausarzt schon kontaktiert.
@ankaline – Ich bin ganz betroffen von Deinem Beitrag. Es tut mir sehr, sehr leid für Dich. Mein Beileid für Deinen Verlust.
Die langen Zeiten sind wirklich ein Problem. Ich kenne auch einen Fall, das wurde der Pflegegrad 3 Tage vor dem Tod festgestellt. Man könnte den Eindruck gewinnen, das hätte System.
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Hallo ,@seestern47
Ich konnte vor 3 Jahren für eine Pflegeperson erfolgreich Widerspruch einlegen. Zuerst kannst du es formlos per Einschreiben machen, damit die Frist gewahrt wird. Erwähne aber, dass die Gründe folgen, nur formlos hat logischerweise keinen Erfolg.
Lies genau durch, was in der Ablehnung steht. Hoffentlich hast du den Punktebogen dir mitschicken lassen, sonst fordere ihn nachträglich an. Hieraus kannst du ablesen, wo deiner Meinung zu gering bewertet wurde und darauf baust du die Gegendarstellung auf.
Bei mir war es so, dass u.a. darin stand, es könne mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbstständig gefahren werden, was überhaupt nicht möglich ist, weder mit noch ohne Begleitung und in dieser Teilbewertung 0 Punkte ergab. Ein ärztliches Attest sowie Krankenhausberichte können hilfreich sein.
Man kann sich auch an den VdK wenden, der die Begründung übernimmt. Mitgliedsbeiträge sind sehr gering.
Ich kenne es so, dass oft zu niedrig eingestuft wird und erst ein Widerspruch Erfolg hat.
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Hallo @Paesi
Danke für Deinen Beitrag. Ich warte noch auf ein Attest, dann wird das Widerspruchsschreiben aufgesetzt. Ich bin übrigens nicht die Betroffene, nur indirekt.
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