Ja, das ist richtig und gut so! Und doch hinterlässt es viel Unzufriedenheit was den Mitangeklagten und sein Urteil betrifft.
Nicht zu vergessen, dass es unendlich viele von Mitschuldigen gibt, die vorher ihr Unwesen trieben und nachher damit nicht aufgehört haben. Im Gegenteil!
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2021-01/mordfall-walter-luebcke-schuld-sprache-verrohung
Für mich immer wieder erschreckend, was es in diesem Land für Rechtsverdreher gibt, die sich Anwalt des Rechts nennen dürfen.
„Unzweifelhaft gibt es diese Abgründe, und kaum jemand hat sie in diesem Mordprozess besser dargestellt als der Mitangeklagte Markus H. Der wurde im Oktober 2020 aus der Untersuchungshaft entlassen, weil die Beweislage gegen ihn dünn war und weil Ernst sich mit drei unterschiedlichen Geständnissen, in denen er H. mal mehr, mal weniger belastete, unglaubwürdig gemacht hatte. Dieser H. saß bis zum Schluss hämisch grinsend im Gerichtssaal, die Angehörigen, das Gericht, den anständigen Teil der Gesellschaft verhöhnend. Seine Verteidigung sprach im Plädoyer schamlos von „Meinungsfreiheit“ und „Umvolkung“ und ließ kaum ein rechtsradikales Narrativ aus.“
Die Angehörigen des Herrn Lübcke werden ihr Leben lang daran zu tragen haben.
Nachtrag: das ist der Anwalt des Mitangeklagten
https://www.wz.de/nrw/duesseldorf/eklat-um-neonazi-anwalt-im-duesseldorfer-karneval_aid-48321187