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Thema verfehlt (vorm.: Verdammte Ungerechtigkeit)
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Fortsetzung der Sichtung von Wahlprogrammen:
Wer hätte das gedacht?
Im Wahlprogramm der SPD kommen Steuerminderungen für Nicht-Reiche sowie diverse kleine Steuererhöhungen für Sehr-Reiche und sogar die Wiedereinführung der Vermögenssteuer vor – aber nicht die Abschaffung der 25%-igen „Kapitalertragssteuer“ bzw. deren Angleichung an die Höhe der Lohn- bzw. Einkommensteuer.
M.a.W.: Einkommen aus Kapitalanlagen wird auch künftig deutlich geringer besteuert als Einkommen aus Arbeit – sofern die SPD an der Regierung bleibt.
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Programm/SPD-Zukunftsprogramm.pdf
Bei CDU/CSU und FDP kommt das Thema auch nicht vor!
Das Wahlprogramm der DIE LINKE sieht eine Angleichung an Lohn- bzw. Einkommensteuer vor.
Fazit: Nur GRÜNE und DIE LINKE sehen einen Handlungsbedarf!
M.
Anmerkung: Ich frage mich, ob die Auslassung dieser guten Gelegenheit, etwas mehr Steuergerechtigkeit herzustellen, bei der SPD auf Schlamperei oder schwammige Halbherzigkeit zurückzuführen ist. Ich finde beides verheerend und leider traue ich der Partei unter Führung von Scholz inzwischen auch beides zu!
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Hubert, die haben sicherlich besseres zu tun, als hier verpassten Möglichkeiten nachzuweinen

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Was bislang zur ‚Erbschaftssteuer‘ gesagt wurde, ist die von den Verteidigern des Raubtierkapitalismus gern bemühte Version der ungerechten Bemächtigung hart erarbeiteter Vermögen durch den Staat zum Zweck der Umverteilung.
Fakt ist jedoch, dass sich in Deutschland rd. die Hälfte der 100 größten Unternehmen in Familienbesitz befinden, denen das geltende Erbschaftsteuergesetz ein nahezu steuerfreies Vererben von großen Unternehmensvermögen ermöglicht. Dementsprechend sind für ein Erbe von
1 Million ca. 10 %, für
10 Millionen ca. 5 % und für ein Erbe ab
100 Millionen gerade mal 0,2 % Erbschaftssteuer zu zahlen.
M.a.W.: Je größer das Erbe, desto geringer die Steuer!
Kein Wunder, dass die Erbschaftssteuer 2020 insgesamt nur rd. 8,6 Mrd. Euro ausmachte und somit in der Rangfolge der Staatseinnahmen unter ‚ferner liefen‘ geführt werden.
M.
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Interessante “Weisheit”

https://www.sparkasse.de/themen/erben-vererben/steuerklassen-freibetraege-erbschaftssteuer.html
Wenn Sie ein Vermögen über den jeweiligen Freibetrag hinaus erben, müssen Sie diesen Betrag versteuern. Dafür gibt es drei Steuerklassen
Wert Erbe Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
75.000 Euro 7 % /15 % /30 %
300.000 Euro 11 % / 20 % /30 %
600.000 Euro 15 % / 25 % /30 %
6.000.000 Euro 19 % / 30 % /30 %
13.000.000 Euro 23 % /35 % /50 %
26.000.000 Euro 27 % / 40 % /50 %
<div> mehr als 26.000.000 Euro 30 % /43 % /50 %</div><div>Na ja, besser wird es nicht, ist aber im Link deutlicher. Und selbstverständlich ist auch das nur die “halbe” Wahrheit. Unter Auflagen und Besonderheiten für Unternehmen und Selbstständige gibt es weitere Möglichkeiten und ja, auch die halte ich für in Ordnung, wenn dadurch erhaltene Unternehmen unterstützt werden.
</div>
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Freut mich, dass Dir entgangen ist, dass sich meine Angaben auf die Vererbung von Unternehmensvermögen beziehen. (Wie war das noch mit: Wer lesen kann ist im Vorteil?)
Aber immerhin wird durch Deine Infos deutlich, wie sehr Erben von privaten Vermögen im Verhältnis zu Unternehmenserben benachteiligt werden, getreu der alten Bauernregel: “Der Teufel schei…. immer auf den größten Haufen”!
Das Durchschnittserbe in Deutschland betrug übrigens zuletzt € 85.000,00, wobei die Hälfte jedoch unter € 33.000,00 lag.
Dringende Leseempfehlung: https://www.zeit.de/wirtschaft/2021-02/erbschaft-vermoegensverteilung-ungleichheit-einkommen-deutschland-schenkungen-diw-studie-erbschaftssteuer?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com
M.
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Und wenn Du Dich an den hier ironisch angebrachten Hinweis halten würdest, hättest Du sicher meinen Abschlusssatz zu Unternehmen und Selbstständigkeit auch gesehen …. also nix mit Deiner Freude …. ich habe gelesen und nichts ist entgangen
Dagegen scheint Dir entgangen zu sein, dass die “Benachteiligung” nur erfolgt, wenn die Unternehmen Auflagen erfüllen. Bist Du sicher, dass Du den Artikel ganz gelesen hast? Ich lese am Ende, dass noch mehr Personen wie Lebenspartner und Stiefkinder begünstigt werden sollen. Tja, und die angedachten 30.000€ nach Schulabschluss nimmt bestimmt jeder gerne und investiert sie in sein Leben mit Kleiderkauf oder schöne Partys
.Vergiss, Modesty
Nachtrag: Da ich gerade verunsichert war, da die Forderungen gegen meines Wissen stand, habe ich nochmal geprüft Stiefkinder und Lebenspartner sind inzwischen gleichgestellt.

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Wie üblich versuchst Du, vom Kern der Sache abzulenken – nämlich dem Umstand, dass nur Unternehmenserben die Möglichkeit haben, durch Erfüllung von Auflagen, die ihnen nicht wehtun, ihre Erbschaftssteuerlast auf ein Minimum zu senken.
Allen anderen wird diese Möglichkeit nicht gewährt; sie müssen den vollen Preis zahlen und sich mit einer weiteren Ungerechtigkeit in unserem Steuersystem abfinden!
M.
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Die Aussage bestätigt nur, dass Du keine Ahnung hast was Unternehmen sind. Und ja, ich finde, wer sich auf einem Vermögen ausruht ohne etwas für die Allgemeinheit zu tun sondern nur genießt, darf das durch höhere Steuerzahlungen ausgleichen. Das ist kein Ablenken vom Kern der Sache, sondern Kenntnis von sozialer Marktwirtschaft. Ablenken vom Kern ist doch eher Deine Aufgabe. Wer mit veralteten Aussagen Dritter versucht seine Meinung zu untermauern …. Tztztztztz ……
Sollte Dein Problem zu diesem Thema, daraus resultieren, dass Du eine Erbschaft versteuern musst tut es mir Leid für Dich.
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Aus Focus Online:
Beim Splittingverfahren wird das zu versteuernde Einkommen im ersten Schritt durch zwei geteilt. Auf Basis dieses halbierten und abgerundeten Betrages wird anschließend die Steuer berechnet. Der sich ergebende Steuerbetrag wird danach verdoppelt und ist anschließend von beiden Ehegatten zu entrichten.
Abschaffung des Ehegattensplittings steht vor rechtlichen Problemen
Das Ergebnis der RWI-Studie: Insbesondere seien positive Effekte bezüglich der Erwerbstätigkeit sowie der Geschlechtergleichheit in Deutschland zu erwarten, sollte das Splitting reformiert werden. Bei gleichem Steueraufkommen seien somit knapp 500.000 zusätzliche Vollzeitbeschäftigte und ein einmaliger „Wachstums-Boost“ der deutschen Wirtschaft um 1,5 Prozent möglich.
Mir erschließt sich nicht, wie bei einem Wegfall der Steuerbegünstigung bei Ehepaaren
plötzlich 500.000 neue Arbeitsplätze entstehen sollen. Wer soll die schaffen?
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GS,
Bei uns, müsste unser Sohn im Fall, ALLES was über 200 000.-Euro ist, mit ca. 20% versteuern.
LG Hubert
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