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  • Und "Noch ein Gedicht"!

     Unbekannt antwortete vor 3 Jahren, 9 Monate 2 Teilnehmer · 2 Beiträge
  • Holzhacker

    Teilnehmer
    28. Juni 2020 um 11:57

    Zwei jecke Base-Jumper sprangen von einer 115m hohen Autobahnbrücke, wurden gesehen, von der Polizei ermittelt und können lt.BamS mit einer Haftstrafe bis zu zwei Jahren rechnen! Schön! Sie sind halt etwas übermütig und ja, es ist verboten! Nur! Wer einen Polizisten ins Gesicht spuckt, oder wer sich sexuelle Übergriffe leistet (wie am Sylvester in Köln 2015/2016) der kann mit Bewährung rechnen. Sind alle mit dieser Art von Justiz einverstanden, so dass die Richter “im Namen des Volkes” Urteile fällen? Ich gehöre diesem Volk an und verwahre mich dagegen, dass in meinem Namen auf diese Art und Weise Urteile gefällt werden!

  • Unbekannt

    Unbekannt
    30. Juni 2020 um 16:33

    @Holzhacker , hab Dein Thema erst jetzt entdeckt. Es erschließt sich mir nicht, was der Thementitel und der Beitrag darunter nun mit einem Gedicht zu tun haben, aber sei’s drum.

    Du sprichst zweiunterschiedliche Situationen an. Zum einen die Base-Jumper, sie begehen eine Straftat. Sollte was bei ihrem Sprung daneben gehen müssen Rettungskräfte sich, ja nach Gelände, in sehr große Gefahr begeben. Zudem sind da unter Umständen enorme Kosten die anfallen können – und alles weil ein Paar “Idioten” den Nervenkitzel haben wollen. Das hat nichts mit persönlicher Freiheit mehr zu tun, denn die Rettungskräfte sind verpflichtet zu helfen (Grundgesetz Artikel 1, 1. Absatz). Danach hat der Staat das Leben der Bürger zu schützen. Wie bis vor kurzem mit dem herrunterfahren des öffentlichen Lebens.

    Bei den Vorkommnissen in Köln gilt die Schuldfrage des Einzelnen. Die eigentliche Schwierigkeit besteht darin das dem einzelnen die persönliche Schuld nachgewiesen werden muß – egal ob sexuelle Straftat oder persönliche Beleidigung (Spucken ist nur persönliche Beleidigung).

    Es ist auch mir unverständlich das kein Unterschied zwischen einer einzelnen Person und einem Vertreter des Staates gemacht wird. Jeder Bürger bekommt das Recht sich vor Gericht über den Staat (hier mal die Polizei) zu beschweren, aber ein Polizist wird hingestellt wie “Hau den Lukas” – jeder darf mal und alles fast ohne Folgen. Die Vorderung an den Staat muß sein den Polizisten rechtlich besser zu stellen, ihn zu schützen. Wer sich gegen den Staat (hier Polizei) auflehnt muß das Gewaltmonopol des Staates zu spüren bekommen. Der Polizist muß dazu so ausgestatten sein das er seine Maßnahmen durch Boddy-Cam in Bild und Ton belegen kann. Und jeder betroffene kann die rechtliche Kontrolle auch jetzt schon fordern. Nur der Polizist steht immer noch allein da – leider.

    Und die Gerichte müssen zu schnelleren Verfahren befähigt werden. Ist die Beweislage eindeutig sind tagelange Verhandlungen nur sinnlos – das Ergebnis wird nicht besser.

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