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Ich habe ein paar Fragen zur Tagespflege, die mir google nicht vollständig bzw. gut beantworten kann:
1) Wer kann eine Tagespflege verordnen (der Arzt?)
2) Wo und wie finde ich einen Tagespflegeplatz?
3) Wie lange kann eine Person in der Tagespflege bleiben?
4) Welcher Pflegegrad muss vorliegen?
5) Werden die Kosten der Tagespflege vom Pflegegeld abgezogen?
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!
LG
seestern47
- Dieser Beitrag wurde am vor 1 Jahr, 5 Monate von seestern47 geändert.
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…mglw. gibt es da Unterschiede – ich würde mich direkt bei der Pflegekasse schlau machen, die letztendlich für die Abwicklung zuständig wäre. LG C🙂
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Liebe seestern, vielleicht hilft dir das:
Tagespflege verordnet ein Arzt nicht, kann es vielleicht empfehlen.
Voraussetzung für den Anspruch ist, dass
– eine häusliche Pflege anders nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder
– dass dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege notwendig ist.
Man muss eine Pflegestelle finden. Gut ist, wenn man 3 vergleichen kann.
Wo du einen Dienst findest? Erfragen/suchen: online (Pflege in der Umgebung), Krankenkasse, Sozialdienst, VdK, Pflegedienste im Telefonbuch, Arbeiterwohlfahrt, ambulante Pflegedienste fragen …
Die Kosten sind unterschiedlich je nach Region und Einrichtung (eventuell zwischen 50-95 Euro pro Tag)
Berechnung ist ähnlich wie bei einem Heimplatz:
A) Pflegekasse: Pflegrundversorgung und Fahrdienst, abhängig vom Pflegegrad 2-5, Pflegegrad 1 nur der Entlastungsbeitrag von 125 Euro
B) Eigenanteil: Verpflegung, Unterkunft, Betreuung, Investitionskosten des Heimes, z.B. für Modernisierung u.ä.
Pflegekasse zahlt Pflegegrad 2 – gestaffelt bis 5
Ausführlicheres im Link, z.B. Pflegegradanteile und auch ein Beispiel der Kostenberechnung für A+B.
https://www.pflege.de/altenpflege/tagespflege-nachtpflege/
Wie lange man dort bleiben kann – du meinst sicher wie lange an einem Tag. Die Pflege fragen. Möglich sollte es zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr sein. Von meinen Dienst (fährt einen Nachbar von gegenüber) weiß ich, dass vor dem Frühstück so gegen 7.00 Uhr abgeholt wird und Nachmittag gegen 17.00 Uhr nach Hause kommt – Abendbrot gibt es dort nicht. Hängt sicher alles von der Einrichtung ab.
Nachtrag
Wichtig: die Pflegekasse zahlt nur auf Antrag. Dieser muss vor der Inanspruchnahme gestellt werden. Krankenberichte vom Arzt oder Krankenhaus, Physiotherapie können wichtig sein.
Du 5) Werden die Kosten der Tagespflege vom Pflegegeld abgezogen
Nein – Man bekommt das Pflegegeld nicht mehr so ausgezahlt als würde die Person zu Hause von Angehörigen gepflegt, weil Leistungen von anderen (Dienst) erbracht werden. Würde auch nicht reichen. Die Pflegesätze der Kasse sind hier je nach Grad höher und federn mehr ab (Link). Für Grad 1 gibt es nur diese 125 Euro pro Monat und das reicht nicht. Bei Grad 1 müsste sehr viel, fast alles bezahlt werden.
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Danke, die Antworten helfen mir schon weiter.
Schönes Wochenende!
seestern47
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