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Strafmilderung bei Tötung einer Frau durch ihren "Ex" ???
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E-Mail von Campact.
“Hallo Herr …,
alle drei Tage wird eine Frau in Deutschland von ihrem (Ex-)Partner getötet. Ging die Trennung
von ihr aus, kann der Täter sogar auf Strafmilderung hoffen. Der Gesetzgeber muss endlich
reagieren: mit einer Strafrechtsreform und einer Forschungsstelle, die Gewalt gegen Frauen untersucht und verhindert. Das fordert Charlotte Schmitz in ihrer Petition auf WeAct, der
Petitionsplattform von Campact. Unterzeichnen Sie jetzt.” Ich habe unterzeichnet.
Ich kann es aber nicht glauben, dass in der heutigen Zeit ein Gericht in Deutschland die Trennung einer Frau von ihrem Partner als Milderungsgrund heranzieht, wenn dieser sie dann getötet hat.
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Es geht darum, ob die Mordmerkmale erfüllt sind oder es sich um Totschlag handelt. Das ist bei jedem Tötungsdelikt so.
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“Es geht darum, ob die Mordmerkmale erfüllt sind oder es sich um Totschlag handelt. Das ist bei jedem Tötungsdelikt so.” soleille
Die Begründung des BGH bedeutet im Klartext, das man dem “totgeschlagenem Opfer” eine
Teilschuld für dieses Tötungsdelikt zuschreibt. Hätte sie ihren Partner nicht verlassen, wäre es gar nicht zu dieser Tat gekommen.
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Moin aus Ostfriesland
Hätten beide nicht eine Beziehung, gleich welcher Art, eingegangen….
Hätte…hätte…
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