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Sozialtourismus
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Gibt es in den AGBs so etwas wie eine “gesetzliche” oder angemessene Wartezeit von Anmeldung zum ersten Beitrag? Wenn ja, wie lange ist sie?
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Nein, natürlich geht es mir besser als den Flüchtlingen, ich habe ein Dach über dem Kopf, Strom kann ich auch noch bezahlen. Bei dem Rest werde ich von meinen Kindern unterstützt.
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…was stört dich an einer sachlichen Feststellung, Paesi ?
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@Ini – 18:02 h
Zu dumm aber auch, dass Putin die Ukraine nicht schon früher überfallen und Frauen und Kinder zu Flüchtlingen gemacht hat.
Dann hätte der durch sie entstandene enorme zusätzliche Bedarf beim neu aufgelegten Wohnungsbauprogramm von Bund und Ländern von Anfang an mitberücksichtigt werden können.
Die übliche Planungs- und Bauzeit von mehreren bis ganz vielen Jahren hätte das allerdings auch nicht verkürzt.
M.
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@Modesty, es ist einfach zu verstehen.
Cocco schrieb ganz sachlich “sogar eine Neuanmeldung im Forum war es das wert”.
Ich fragte ganz sachlich und erstaunt, ob es eine Wartezeit für den Erstbeitrag gebe, so wie die Wartezeiten für einen Rentenbezug. Wenn ja, wie lange die Zeit sei.
- Dieser Beitrag wurde vor 1 Jahr, 7 Monate von Paesi bearbeitet.
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Würde ich ja auch machen, aber unser Bundesland besteht aus einem kleinen Teil und einem großen Teil. Ich wohne in einer nunmehr nicht mehr nenötigten behindertengerechten Wohnung im kleinen Teil, möchte aber in die Nähe der Kinder im großen Teil ziehen. Der WBS gilt aber jeweils nur für den kleinen oder den großen Teil.
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