@SusiSoho
Mit einer Veröffentlichung der Urteilsbegründung ist – lt. Auskunft des Landgerichts Hamburg – erst in einigen Wochen zu rechnen. Bis dahin muß man sich wohl mit dem begnügen, was der von Dir verlinkte SPON-Artikel vermittelt – was aber immerhin deutlich mehr ist, als andere Medien daraus zitieren.
Dass der Prozess stattgefunden und ein Urteil gefällt wurde, ist m.E. völlig richtig.
Was ich allerdings sehr befremdlich finde ist, dass die Verschlepperei solcher Prozesse bis ins 21. Jhd. im krassen Gegensatz zu dem Bild steht, dass die BRD in der Nachkriegszeit erfolgreich von sich in der Welt verbreitet hat: Die (West-)Deutschen, ein aufklärungswilliges Volk, bereit, sich der Vergangenheit zu stellen und sie aufzuarbeiten.
Warum wurden dann Prozesse wie dieser jahrzehntelang nicht eröffnet?
Warum wurde den Tätern Zeit und Gelegenheit gegeben auszusterben und die Übriggebliebenen erst dann angeklagt, nachdem sie aus humanitären Gründen eine zu verhängende Strafe nicht mehr würden antreten müssen?
Mich interessiert, ob dieser ‚bemerkenswerte‘ Umgang der BRD mit den Tätern von damals die ’symbolisch‘ erscheinende Bewährungsstrafe im vorliegenden Fall beeinflusst hat (und ob darüber etwas in der Urteilsbegründung steht).
M.