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  • Recht auf Wohnen sieht das GG nicht vor

     Becco antwortete vor 5 Monate, 3 Wochen 9 Teilnehmer · 38 Beiträge
  • rooikat

    Teilnehmer
    17. November 2023 um 10:40

    Es gibt den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, ICESCR), kurz UN-Sozialpakt genannt, er ist ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag.*
    Diesen Vertrag hat auch die Bundesrepublik Deutschland am 9. Oktober 1968 unterzeichnet und am 23.Dezember 1973 ratifiziert. Er enthält neben vielen lesenswerten Fakten (Tabelle/Inhalt und Rechte Artikel 11.1) auch das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard einschließlich Recht auf Wohnen.

    Lt. Deutschem Institut für Menschenrechte heißt das:

    Das Recht auf Wohnen beinhaltet mehr als nur ein Dach über dem Kopf zu haben. Der Wohnraum muss laut dem UN-Sozialpakt angemessen sein. Ob er angemessen ist, bemisst sich an sieben Kriterien: gesetzlicher Schutz der Unterkunft (zum Beispiel durch einen Mietvertrag), Verfügbarkeit von Diensten (unter anderem Trinkwasser, Energie zum Kochen, Heizen und Beleuchten), Bezahlbarkeit des Wohnraums, Bewohnbarkeit der Räume (unter anderem Schutz vor Kälte, Hitze, Regen, Wind), diskriminierungsfreier Zugang zu Wohnraum, geeigneter Standort (zum Beispiel Nähe zu Gesundheitsdiensten, Schulen usw.) und kulturelle Angemessenheit (zum Beispiel bestimmte Baumaterialien oder Raumaufteilungen). Der UN-Fachausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat zentrale Dokumente zur Auslegung des Rechts auf Wohnen herausgegeben.**

    Im Grundgesetz sieht es etwas anders aus:

    Wissenschaftliche Dienste / Bundestag
    Recht auf Wohnen
    Ausgestaltung und Rechtswirkung in den Verfassungen der Bundesländer und der EU-Mitgliedsstaaten

    Seite 3

    1. Einleitung und Fragestellung

    Das Grundgesetz kennt kein explizites Recht auf Wohnen. Die Grundrechte aus Art. 13 Grundgesetz (GG) zur Unverletzlichkeit der Wohnung und aus Art. 14 Abs. 1 GG zum Schutz des Eigentums und des Erbrechts knüpfen an den Besitz oder das Eigentum an einer Wohnung an, enthalten selbst aber kein Recht auf Wohnraum. Auch aus dem in Art. 20 Abs. 1 GG verankerten Sozialstaatsprinzips lässt sich kein Recht auf Wohnraum ableiten, da es den Staat bloß objektivrechtlich auf das Ziel der Sozialstaatlichkeit verpflichtet (Staatszielbestimmung) ***

    Eigentum ist also geschützt, man muss es erst einmal haben, ganz gleich wie oder woher erworben. Immer mehr kommunaler Wohnraum wird privatisiert, an Investoren aus aller Welt verscherbelt. Großen und kleinen Spekulanten ist jede Chance geboten – und unsere demokratisch gewählten, regierenden Vertreter übersehen das. Übersehen ist nicht nur dulden, es bedeutet auch fördern. Auf wessen Kosten?

    * https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Pakt_%C3%BCber_wirtschaftliche,_soziale_und_kulturelle_Rechte

    ** https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/wirtschaftliche-soziale-und-kulturelle-rechte/recht-auf-wohnen

    *** https://www.bundestag.de/resource/blob/651544/50f6cb8ef28a8b472f0fa00add53d78a/WD-3-120-19-pdf-data.pdf

  • rooikat

    Teilnehmer
    22. November 2023 um 9:35

    @all- Keine Reaktion auf diesen Fakt Kein Recht auf Wohnen im GG
    Ist das so unwichtig?
    Interessiert es nicht, weil niemand betroffen?
    Oder aufgegeben?

    Sieht so aus, als sei unwissentlich ich in einem Forum zufriedener Wohnstattbesitzer.

    Thinking fragt rooikat, die aus der Sozialarbeit anderes kennt, das Spekulieren Geldhaber mit Wohnraum in den letzten Jahren in nächster Nähe erlebt.

  • Hannebambler

    Teilnehmer
    22. November 2023 um 9:48

    Es gibt aber so was wie: „Schutz vor Obdachlosigkeit“ Wird zum Beispiel Räumungsklage gegen einen Mieter erhoben gehen diese Informationen zur Kommune/ Stadtverwaltung und die werden zur Verhinderung von Obdachlosigkeit entsprechende Maßnahmen ergreifen.

  • Cocco

    Teilnehmer
    22. November 2023 um 9:58

    9:48 stimmt Hannebambler @Hannebambler, dafür muss die Kommune sogar eine Wohnung zur Verfügung stellen. Wer im Sozialbereich tätig ist/war, weiß sowas.

  • Chili

    Teilnehmer
    22. November 2023 um 10:26

    Rooikat, jeden Tag hast Du negative Nachrichten und Beschwerden – sehr dezidiert auf hohem Niveau. Damit erreichst Du nicht sehr viel, denn die entscheidenden Leute sind nicht hier im Forum denke ich. Du verdirbst Dir ggfs. den Tag und die Laune und was kommt dabei heraus? Nicht viel – und das ist schade für Deinen Tag, meine ich.

  • Hannebambler

    Teilnehmer
    22. November 2023 um 10:38

    Um sich den Tag zu versauen gäbe es interessantere Themen zum Beispiel: „ Keine Wasserrechte mehr an Coca Cola zu verkaufen“Rage

  • Becco

    Teilnehmer
    22. November 2023 um 10:41

    Da es grundsätzlich trotz steigender Nachfrage zu wenige Wohnungen gibt, wird sich der Staat m.E. hüten, sich auf die Einführung eines Gesetzes mit dem Recht auf Wohnen einzulassen, ginge er damit doch eine Verpflichtung ein, auf die er nicht vorbereitet ist. “Gerade der Sozialwohnungsbereich bleibt weit hinter den Zielen der Bundesregierung zurück,” laut Tagesschau vom 12.1.23

    • Dieser Beitrag wurde vor 5 Monate, 3 Wochen von  Becco bearbeitet.
  • happyday

    Teilnehmer
    22. November 2023 um 10:47

    @rooikat – Dem Beitrag von @Chili stimme ich zu…Auch gibt es hier im Forum noch Mitglieder, die Vertreibung und ausgebombt sein erlebt haben. Kann mir gut vorstellen, dass da keine Lust auf das immer neue Schüren von Ängsten besteht …Diesen Satz beziehe ich auf die Frage, ob es niemanden interessiert…- happyday

  • Ricarda01

    Teilnehmer
    22. November 2023 um 10:52

    @Chili

    Beitrag von 10:26

    Liebe Chili – ich denke, es befriedigt ein Bedürfnis dieses Mitglieds, sonst täte sie es nicht! Und insofern ist es für sie gerechtfertigt. Es wird niemand gezwungen, darauf einzugehen….Allen einen schönen Mittwoch, Ricarda01

  • Cocco

    Teilnehmer
    22. November 2023 um 11:31

    10:52 …man muss wirklich nicht auf jedes krankhafte Bedürfnis eingehen; eine eigene Meinung dazu sollte dennoch erlaubt sein…

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