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Putins Gründe für eine Teilmobilmachung.....
forscher antwortete vor 3 Jahre, 2 Monaten 24 Mitglieder · 146 Antworten
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Danke, ich dachte es mir! Soviel dann zur Glaubwürdigkeit!

Ich habe Tante Google übrigens genau nach dem von Dir geschriebenen Text suchen lassen.
Nachtrag: hab jetzt was gefunden. Werde aber keinen Link einsetzen, bevor ich nicht mehr darüber weiß. Ohne zu bezahlen kein vollständiger Text.

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Tante Google tut das eben bisher gerade nicht. So schwer kann das ja nicht sein, wenn es glaubwürdig sein soll.
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Dann gibt es ganz bestimmt dafür einen Linknachweis, @Harvey .
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Das hier sollte man mit HUMOR lesen !
“ Und nu, bleibt noch zu hoffen, das nicht alle Klarheiten, restlos beseitigt sind“

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@Modesty, danke für deine Ausführungen.
Falls man jedoch von wo auch immer in der Welt Informationen für
EU-Bürger zur Verfügung stellt, gilt die Impressumspflicht der EU –
sonst könnte das eine Klage zur Folge haben!Damit ist dann alles geklärt!
Aber Meinungen darf man trotz allem und zu allem immer noch haben.
Beruhigt mich ungemein. -
Dann sollten wir es aber auch ganz genau nehmen: Nach einem Urteil des Obersten US-Gerichts von 1997 (Reno vs. ACLU) schränkt die Impressumspflicht die Meinungsfreiheit ein. Es sei ein Merkmal von Diktaturen, wenn es für eine Meinung eine Identifizierungspflicht gibt. Im Umkehrschluss bedeutet das also, dass alles, was auf amerikanischen Websites zu lesen ist, inkl. Geschäftsbedingungen, Preisangaben etc. Meinungen sind und keine verbindlichen Auskünfte, geschweige denn ernst gemeinte Angebote….
Wer Pech hat, bestellt sich bei Ford USA einen Mustang für – sagen wir – $ 27.500,00; kriegt ihn aber nur ausgehändigt, wenn er das Doppelte dafür bezahlt, weil der Hersteller seine Meinung geändert hat.

Falls man jedoch von wo auch immer in der Welt Informationen für EU-Bürger zur Verfügung stellt, gilt die Impressumspflicht der EU – sonst könnte das eine Klage zur Folge haben! M.a.W.: Auch die beanstandete australische com.Website müsste auf ihren europäischsprachigen Seiten – hier also den deutschen – ein Impressum angeben!
M.
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Sie unterliegt nicht dem deutschen Recht. Es ist eine australische kostenfreie private Seite und wenn das australische Recht dort kein Impressum ala Deutschland verlangt (wie auch), dann ist es so – mit oder ohne „com“. Ich wiederhole noch einmal: „About Us/the Website/the Site“ u.a. sind englische Ausdrücke für Impressum. Und diese Seite hat diese Angaben.
Mein Mann hat eine .com-Website und kein Gewerbe, eine .org-Site, ohne bei einer Organisation zu sein.
In Deutschland haben auch de-Seiten ein Impressum, gewerblich oder nicht.
Das grenzt ja schon an eine „Impressumphobie“. Deutschland und seine Gesetze sind nicht die Welt. Was hier gilt, muss nicht woanders gelten.
Gut, bei meinem Mann ist es umgekehrt, was dort nicht gilt, ist hier Gesetz. Wenn er fragt „Warum?“, nutzt auch nicht immer eine Erklärung, da hilft nur: „because it´s German law“.
Ist ja auch egal und nicht das Wesentliche, um das es ging – Alpha History ist keine Seite von irgendwelchen Rechten, Linken, AfDlern, Querdenkern, Verschwörungstheoretikern oder was weiß ich.
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