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  • Pflegestufe + Entlastungsbetrag

     cosmopolitin antwortete vor 6 Monate, 2 Wochen 6 Teilnehmer · 9 Beiträge
  • malonia

    Teilnehmer
    20. Oktober 2023 um 16:24

    Weiß jemand, ob das Guthaben beim Entlastungsbetrag auch in bar angefordert werden kann?

  • SFath

    Teilnehmer
    20. Oktober 2023 um 16:31
  • GSaremba61

    Teilnehmer
    20. Oktober 2023 um 17:24

    Neugierig habe ich mal gesucht. Ich konnte immer nur lesen:

    Informiere Dich deshalb unbedingt bei Deiner Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt, welche Angebote in Deiner Region zugelassen sind.

    Anbieter können den Ent­last­ungs­be­trag auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Viele Einrichtungen für Kurzzeit- und Tagespflege, ambulante Pflegedienste und professionelle Alltagsbegleiter bieten diese Option an.

    https://www.finanztip.de/gesetzliche-pflegeversicherung/entlastungsbetrag/

    Eine Barauszahlung konnte ich nicht finden. Daher ist der Rat mit der Pflegekasse direkt zu sprechen und vielleicht auch zu diskutieren der beste Weg.

    GeSa

  • Paesi

    Teilnehmer
    20. Oktober 2023 um 17:41

    Kurz und bündig: keine Barzahlung möglich

  • malonia

    Teilnehmer
    20. Oktober 2023 um 18:18

    Okay…..danke!

    Dann hat meine Pflegekasse ja ein ordentliches Plus eingefahren.Wink

  • Chili

    Teilnehmer
    20. Oktober 2023 um 21:08

    Das wird übertagen. Ruf mal Deine Krankenkasse an und erkundige Dich wie der Stand ist.

    Man kann es Dir ausdrucken.

  • malonia

    Teilnehmer
    21. Oktober 2023 um 13:51

    Mein Guthaben beträgt 1380,00 Euro.

    Schade, man kann es tatsächlich nicht anderweitig verwenden.

    Danke für die Hinweise und Tipps.Heart

  • cosmopolitin

    Teilnehmer
    21. Oktober 2023 um 16:23

    Die monatlichen Leistungen zur Alltagsbegleitung (125 Euro mtl ) können bis Ende Juni des nachfolgenden Jahres zb das zustehende Geld für 2023 kann bis 30.g. 2024 ausgegeben werden. Der Entlastungsbetrag gilt nur für das laufende Kalenderjahr und kann nicht übertragen werden.

  • cosmopolitin

    Teilnehmer
    21. Oktober 2023 um 16:32

    Leider ist mir ein Fehler unterlaufen. Ich habe den Entlastungsbetrag mit der Verhinderunggspflege verwechselt.

    Der Entlastungsbetrag – 125 Euro mtl – jährlich 1500 Euro – kann bis Ende Juni des folgenden Jahres ausgegeben werden.

    Die Verhinderungsplfege gilt nur für das Kalenderjahr.

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