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  • Notarielle Namensbeglaubigung

     Paesi antwortete vor 4 Jahren, 4 Monate 5 Teilnehmer · 7 Beiträge
  • Paesi

    Teilnehmer
    27. Oktober 2019 um 11:19

    Ich möchte den Namen meines Mannes als Familienname annehmen. Für die öffentliche Beglaubigung unserer gemeinsamen Erklärung haben wir uns entschieden, den Weg über einen Notar zu gehen. (Namenserklärung nach Eheschließung)

    Kennt sich jemand aus, inwieweit unsere notariell beglaubigte Willenserklärung für die Antragstellung meiner neuen Ausweisdokumente akzeptiert werden muss?

  • Fischersfruwe

    Teilnehmer
    27. Oktober 2019 um 11:54

    Ist das nicht auf der Heiratsurkunde vermerkt worden, welcher Familienname geführt werden soll?

  • Paesi

    Teilnehmer
    27. Oktober 2019 um 12:09

    Nein, wir haben im Ausland (Heimatland meines Mannes) geheiratet. Eine Namenserklärung konnte ich dort nicht abgeben, ist aber immer nachträglich hier möglich.

    Ich habe herausgefunden, dass, wenn die Namensänderung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, die Erklärung bei einem Notariat oder Standesamt öffentlich beglaubigen werden muss.

    Mehr finde ich online nicht, aber vielleicht kennt sich hier jemand mit notariellen Aufgaben und deren Außenwirkung aus, speziell mit meiner beabsichtigten Willenserklärung.

    Gehe ich mit dieser zur Meldebehörde, wendet diese sich wieder ans Standesamt und von dort kommt wieder ein 100%es: Geht so nicht.

    Die zuständige Dame beim Standesamt hat immer ein paar Probleme mit ihren Gesetzen – dort soll immer etwas stehen, was ich mir selbst suchen soll, da sie es mir selbst nicht sagen will oder kann oder gar nicht so dort steht, wie sie es sagt.

  • Fischersfruwe

    Teilnehmer
    27. Oktober 2019 um 15:07

    Na, das ist ja geradezu kafkaesk, da kann man dir ja nur noch viel Erfolg wünschen…

  • Madame.C

    Teilnehmer
    27. Oktober 2019 um 15:39

    Ob eine im Ausland geschlossene Ehe in Deuschland anerkannt wird, hängt wohl von den Ländern ab.
    Z. B. gilt die mit einem Brasilianer oder einer Brasilianerin mit einer deutschen Person in Brasilien geschlossene Ehe hier nicht. Und wenn sie in Deutschland "nachgeholt" wird, wäre das mit dem gewünschten Namen vermutlich kein Problem.

    Wenn der ausländische Partner ein noch ungeklärtes Aufenthaltrecht hat, dürfte es andere Probleme geben.

    Aber diese Infos habe ich auch nur von Freunden, nicht von einem Notar.

  • Paesi

    Teilnehmer
    27. Oktober 2019 um 18:40

    Ich glaube, die Infos sind nicht ganz korrekt, was die Eheschließung betrifft.

    Ist eine im Ausland geschlossene Ehe nach der ortsüblichen Form im Ausland geschlossen worden, ist sie überall gültig. Besonderheiten gibt es bei vorangegangenen Scheidungen zu beachten.

    Es gibt auch nicht "die" Anerkennung in Deutschland – jede Behörde entscheidet an Hand der Ehe-Urkunde, aber auch da sind die Regeln in Deutschland weitgehend gleich – nur manche B-Länder verzichten mitunter z. B. auf Übersetzungen englischer oder französischer Urkunden.

    Komisch: Eine einmal gültig geschlossene Ehe kann nicht nachgeholt werden.

    Mein Mann wartet noch auf seinen Aufenthaltstitel, dennoch ist unsere Ehe gültig. Im Gegenteil, ohne gültige Ehe hätte er keinen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel.

    Bei uns geht es nur noch um den Namen, könnte ja darauf verzichten, möchte es aber nicht – hat mit dem Aufenthaltsrecht nichts zu tun.

    Ich habe mir nun eine Notarin ausgesucht, eine E-Mail verschickt und um einen Termin gebeten.

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