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Mit Symptomen in die Cocktailbar
Zadkiel antwortete vor 5 Jahre, 4 Monaten 13 Mitglieder · 56 Antworten
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Hallo Cocco,
ich bin so froh dass ich hier auf so nette und freundliche Menschen getroffen bin.
Vielleicht schreiben ja auch mal die Anderen hier, die auch darüber nachdenken ob das alles OK ist was man so vorgesetzt bekommt.
Mir macht es nix aus Verschwörer genannt zu werden, es reicht nicht aus als Argument das ich aufhöre über Dinge nachzudenken….
Wir werden am Ende alle verlieren wenn wir so weiter machen, wir werden andere Lösungen finden müssen.
L.G.Zadkiel
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Hallo Palmstroem
komischer Weise ist jeder mit einer anderen Meinung Heut zu Tage ein Verschwörer. Es ist schade das man nicht mehr normal Miteinander reden kann.
Da Du ja anscheinend weißt was jeder hier denkt und Du mich verabschiedest hast Du wohl die Rolle des Allwissenden übernommen, noch aber entscheide ich selbst was ich mache und mir ansehe.
Noch sind wir nicht soweit das Menschen wie Du über meine Tätigkeiten entscheiden können.
Also nix Bye bye sondern i am back
L.G.
Zadkiel
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Die Bußgeldstrafe (Ordnungswidrigkeit) kann in diesem Fall, davon gehe ich aus, nicht ohne weiteres verhängt werden. Es muss schon erst nachgewiesen werden, dass die die Quarantäne-Auflage bewusst verletzt oder nur als Empfehlung aufgefasst wurde. (Obwohl ich bei Empfehlung schon zu Hause bleiben würde.)
Bußgeld, wenn man keinen Mundschutz trägt, ist schon eine offensichtliche Ordnungswidrigkeit.
Mir ging es aber um die fahrlässige Körperverletzung von Seiten der Staatsanwaltschaft. Hier wird ermittelt. Mitunter entstand aber bereits der Eindruck, es sei an dem.
Ob Schadensersatzansprüche (Zivilklagen) zum Erfolg gelangen, wenn dann eingereicht, bleibt sehr fraglich – ist aber völlig irrelevant zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.
Obwohl ich gegen zu viel Bürokratie bin, bin ich doch dafür, dass bei Quarantäneanweisungen dies schriftlich erfolgen sollte und man die Übergabe der Anweisung unterschreiben muss.
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Ist genau so! Da nützen auch alle „wenn und aber“ nichts.
Strafrechtlich relevant würde der Fall erst in dem Moment, wo die Geschädigten – Gastronomie, Erkrankte… – sie auf Schadensersatz verklagen.
Buß/Ordnungsgelder kann jede Behörde, die mit der Kontrolle der Anordnungen betraut ist, erheben. dazu bedarf es noch nicht einmal der Polizei.
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„Das hast du doch sicherlich gecheckt oder glaubst du ohne Überprüfung jedem Video bei YouTube?“
Hallo Palmstroem,
wahrscheinlich so wie Du jede Meldung der ARD und ZDF überprüft hast oder woher hast Du Dein wissen über Corona ???
Hast Du mal nachgesehen wer der Mann ist und was Er tut… dass Er nicht in Deinen Medien auftaucht ist ja genau das Problem um das es hier geht…Er wird nicht eingeladen, warum wohl man könnte doch sehr gut mit Ihm die Sache diskutieren … aber wer hätte Interesse den Menschen etwas Angst zu nehmen…Angst zu machen ist wohl der angesagte Weg…macht das nicht zu denken?
L.G.
Zadkiel
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@Palmstroem, dass „bewusst“ und „vorsätzlich“ muss ihr vom Gericht nachgewiesen werden, erst dann kann ein Urteil gefällt werden.
Wir wir das sehen, ist die eine Sache, wie Juristen es betrachten, welche Beweise standhalten müssen, das ist eine andere Sache.
Trotzdem bleibe ich dabei: Die Restriktionen und Umsatzeinbußen (mündlich geäußert) sind eine andere Sache. Wenn da Tische zu eng standen, da wäre das auch ein erhöhtes Risiko gewesen, wenn andere (ohne es zu wissen) Infizierte zu einem anderen Zeitpunkt in den Lokalen gewesen wären. Um beim Straßenverkehr zu bleiben: Geringer Sicherheitsabstand und damit zu kurzer Bremsweg .
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@Palmstroem, im Zweifelsfalle könnte man das ja überprüfen. Nach dem Run auf die Teststationen müssen aber sehr viele „unterwegs“ gewesen sein und manche gar nicht mehr wissen, wo sie überall waren. Soll nach Parties durchaus mal vorkommen.
Ob die Empfehlung zur Quarantäne für sie auch als Anweisung verstanden wurde, oder werden mußte, überprüft man ja scheint´s noch. Alternative Erklärungen sind immer etwas dünne.
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Hat man bereits abgeglichen?
was mich gestört hat an dem Fall – die rasche Vorverurteilung, ohne abzuwarten, was gerichtlich entschieden wird. Den ersten Meldungen nach konnte man meinen, die halbe Umgebung wurde von ihr „verseucht“, gestern reduzierten Medien auf „nur“ wenige bzw. weniger als angenommen Infizierte, ungewiss, ob sich alle bei durch sie angesteckt haben u.ä. .
Sind die die Restriktionen und Umsatzeinbußen wirklich ihre Schuld? Ich meine, eine Gasstätte, die ein ordentlich abgenommenes Hygiene-Konzept im Vorfeld hatte, sollte im Nachhinein keine Restriktionen befürchten müssen. Wenn, dann müsste schon im Vorfeld etwas im Argen gelegen haben, was auf Grund des Geschehens aufgedeckt wurde. Keinem Restaurantbesitzer wird man es zur Last legen können, wenn er bei einem abgenommenen und eingehaltenen nicht erkannt hat, dass eine “ Gäste gefährdende“ Person anwesend war.
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