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  • Mit Symptomen in die Cocktailbar

     Zadkiel antwortete vor 5 Jahren, 1 Monat 13 Teilnehmer · 57 Beiträge
  • seestern47

    Teilnehmer
    16. September 2020 um 10:47

    Gestern in den Nachrichten (Heute Journal) haben sie Restaurantbetreiber und Bürger von Garmisch-Patenkirchen zu Wort kommen lassen. Bars, Cafés und Restaurants haben aufgrund der neuen Restriktionen schon Umsatzeinbußen zu verzeichnen. Und das nur, weil eine Person so rücksichtslos war! Rage

  • Paesi

    Teilnehmer
    16. September 2020 um 12:03

    Ist es bewiesen, dass alle positiv Getesteten auf die 26-jährige zurückzuführen sind? So gern manche es vielleicht hätten, aber für die mittelbaren Folgen wird man sie nur schwer oder wahrscheinlich gar nicht zur Verantwortung ziehen können. Ich finde, obwohl ich das Verhalten der jungen Frau nicht rechtfertigen will, gut so.

    Nebenbei, was ist mit dem Arzt aus dem Kreis Deggendorf? Auch er hat trotz Symptomen weiter praktiziert uns sich nicht vorsichtshalber in Quarantäne begeben. Sein Testergebnis war positiv, 5 Infizierte bisher, über 250 Kontaktpersonen in Quarantäne.

    Inwieweit man ihn zur Verantwortung ziehen kann, wird geprüft.

  • SFath

    Teilnehmer
    16. September 2020 um 12:25

    @Paesi, wenn man das Genom des Virus bei allen Infizierten mit dem bei der 26-jährigen abgleicht, kann man auch nachweisen, ob sie allein verantwortlich ist.

  • Paesi

    Teilnehmer
    16. September 2020 um 12:46

    Hat man bereits abgeglichen?

    was mich gestört hat an dem Fall – die rasche Vorverurteilung, ohne abzuwarten, was gerichtlich entschieden wird. Den ersten Meldungen nach konnte man meinen, die halbe Umgebung wurde von ihr “verseucht”, gestern reduzierten Medien auf “nur” wenige bzw. weniger als angenommen Infizierte, ungewiss, ob sich alle bei durch sie angesteckt haben u.ä. .

    Sind die die Restriktionen und Umsatzeinbußen wirklich ihre Schuld? Ich meine, eine Gasstätte, die ein ordentlich abgenommenes Hygiene-Konzept im Vorfeld hatte, sollte im Nachhinein keine Restriktionen befürchten müssen. Wenn, dann müsste schon im Vorfeld etwas im Argen gelegen haben, was auf Grund des Geschehens aufgedeckt wurde. Keinem Restaurantbesitzer wird man es zur Last legen können, wenn er bei einem abgenommenen und eingehaltenen nicht erkannt hat, dass eine ” Gäste gefährdende” Person anwesend war.

  • SFath

    Teilnehmer
    16. September 2020 um 13:09

    @Palmstroem, im Zweifelsfalle könnte man das ja überprüfen. Nach dem Run auf die Teststationen müssen aber sehr viele “unterwegs” gewesen sein und manche gar nicht mehr wissen, wo sie überall waren. Soll nach Parties durchaus mal vorkommen.

    Ob die Empfehlung zur Quarantäne für sie auch als Anweisung verstanden wurde, oder werden mußte, überprüft man ja scheint´s noch. Alternative Erklärungen sind immer etwas dünne.

  • Paesi

    Teilnehmer
    16. September 2020 um 13:11

    @Palmstroem, dass “bewusst” und “vorsätzlich” muss ihr vom Gericht nachgewiesen werden, erst dann kann ein Urteil gefällt werden.

    Wir wir das sehen, ist die eine Sache, wie Juristen es betrachten, welche Beweise standhalten müssen, das ist eine andere Sache.

    Trotzdem bleibe ich dabei: Die Restriktionen und Umsatzeinbußen (mündlich geäußert) sind eine andere Sache. Wenn da Tische zu eng standen, da wäre das auch ein erhöhtes Risiko gewesen, wenn andere (ohne es zu wissen) Infizierte zu einem anderen Zeitpunkt in den Lokalen gewesen wären. Um beim Straßenverkehr zu bleiben: Geringer Sicherheitsabstand und damit zu kurzer Bremsweg .

  • Zadkiel

    Teilnehmer
    16. September 2020 um 13:22

    “Das hast du doch sicherlich gecheckt oder glaubst du ohne Überprüfung jedem Video bei YouTube?”

    Hallo Palmstroem,

    wahrscheinlich so wie Du jede Meldung der ARD und ZDF überprüft hast oder woher hast Du Dein wissen über Corona ???

    Hast Du mal nachgesehen wer der Mann ist und was Er tut… dass Er nicht in Deinen Medien auftaucht ist ja genau das Problem um das es hier geht…Er wird nicht eingeladen, warum wohl man könnte doch sehr gut mit Ihm die Sache diskutieren … aber wer hätte Interesse den Menschen etwas Angst zu nehmen…Angst zu machen ist wohl der angesagte Weg…macht das nicht zu denken?

    L.G.

    Zadkiel

  • SFath

    Teilnehmer
    16. September 2020 um 13:31

    Ist genau so! Da nützen auch alle “wenn und aber” nichts.

    Strafrechtlich relevant würde der Fall erst in dem Moment, wo die Geschädigten – Gastronomie, Erkrankte… – sie auf Schadensersatz verklagen.

    Buß/Ordnungsgelder kann jede Behörde, die mit der Kontrolle der Anordnungen betraut ist, erheben. dazu bedarf es noch nicht einmal der Polizei.

  • Paesi

    Teilnehmer
    16. September 2020 um 14:58

    Die Bußgeldstrafe (Ordnungswidrigkeit) kann in diesem Fall, davon gehe ich aus, nicht ohne weiteres verhängt werden. Es muss schon erst nachgewiesen werden, dass die die Quarantäne-Auflage bewusst verletzt oder nur als Empfehlung aufgefasst wurde. (Obwohl ich bei Empfehlung schon zu Hause bleiben würde.)

    Bußgeld, wenn man keinen Mundschutz trägt, ist schon eine offensichtliche Ordnungswidrigkeit.

    Mir ging es aber um die fahrlässige Körperverletzung von Seiten der Staatsanwaltschaft. Hier wird ermittelt. Mitunter entstand aber bereits der Eindruck, es sei an dem.

    Ob Schadensersatzansprüche (Zivilklagen) zum Erfolg gelangen, wenn dann eingereicht, bleibt sehr fraglich – ist aber völlig irrelevant zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

    Obwohl ich gegen zu viel Bürokratie bin, bin ich doch dafür, dass bei Quarantäneanweisungen dies schriftlich erfolgen sollte und man die Übergabe der Anweisung unterschreiben muss.

  • Zadkiel

    Teilnehmer
    16. September 2020 um 16:10

    Hallo Palmstroem

    komischer Weise ist jeder mit einer anderen Meinung Heut zu Tage ein Verschwörer. Es ist schade das man nicht mehr normal Miteinander reden kann.

    Da Du ja anscheinend weißt was jeder hier denkt und Du mich verabschiedest hast Du wohl die Rolle des Allwissenden übernommen, noch aber entscheide ich selbst was ich mache und mir ansehe.

    Noch sind wir nicht soweit das Menschen wie Du über meine Tätigkeiten entscheiden können.

    Also nix Bye bye sondern i am back

    L.G.

    Zadkiel

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