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     dihar38 antwortete vor 3 Jahren, 10 Monate 4 Teilnehmer · 6 Beiträge
  • dihar38

    Teilnehmer
    27. Juni 2020 um 14:53

    kann mir hier jemand Sagen, was der Vermieter verlangen kann an Nebenkosten? Ich zahle schon Wasser-und Abwassergebühren,Müllgebühren.

    Er will die Miete erhöhen, hat das Grundstück geerbt und auf dem eine Teil sich selbst ein Haus gebaut. nun steht das haus in dem ich wohne unter Denkmalschutz.

    Es wäre nett wenn mir jemand dazu etwas zu berichten weiss.

    Dihar38

  • philosophin

    Teilnehmer
    27. Juni 2020 um 18:49

    @dihar38, erstmal eine Frage: Was will dein Vermieter erhöhen ? Die Betriebskosten oder die Miete. Bei der Miete mußt du in deinen Mietvertrag sehen. In dem könnte was drinstehen über Mieterhöhungen z.B. Staffelmiete. Wenn es ein Mieterhöhungsbegehren, ist muß er nach meinem Wissenstand 3 vergleichbare Wohnung vorweisen, in den die höhere Miete gilt.

    Nebenkosten: Es gibt die kalten und die warmen Betriebskosten. Die warmen kannst du beeinflussen. z.B. Heizung.

    Bei den anderen kann er dir allerhand aufhalsen https://www.hausjournal.net/kalte-nebenkosten

    Du könntest bei diesen Problemen zum Mieterverein gehen und anfragen, ob diese Kosten angemessen sind.

    Viel Erfolg

    phil

    Nachtrag: Ich plädiere ebenso für den Mieterverein und dort selbstverständlich mit Mietvertrag und Betriebskostenabrechnung. Evtl. machen die eine Rechtsberatung. Als Nichtmitglied zahlst du wahrscheinlich das volle Honorar.

    • Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 10 Monate von  philosophin bearbeitet.
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  • dihar38

    Teilnehmer
    28. Juni 2020 um 10:28

    Ich danke allen , die auf meine Frage geantwortet haben. So konnte ich einiges erfahren.

    dihar38

  • nordlichtw

    Teilnehmer
    28. Juni 2020 um 12:33

    Für die Staffelmiete gibt es alle fünf Jahre einen Prozentsatz um die die Miete in dem ORT in dem man wohnt erhöht werden darf .

    Die Nebenkosten beinhalten alle Kosten , die für das Mietobjekt vom Vermieter bezahlt werden .Mit der Abrechnung kann der Mieter eine Einsicht in die Rechnungen verlangen , wenn der Vermieter sie nicht von alleine beilegt .

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