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Mehr Rechte für Geimpfte: Ist das fair?
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@Wattfrau, also Sonderrechte für Geimpfte, Genesene und Getestete. Da es sich dabei noch immer um eine Minderheit in der Gesamtbevölkerung handelt, die wie alle anderen auch, ihr gewohntes Freizeit-Verhalten von 2019 wiederhaben möchten, würde ich so einen Einsatz aller Befürworter gern mal dort sehen, wo es um definitiv Benachteiligte geht. Z.B. für Behinderte, sozial Schwache, oder den gesamten Bereich des Gesundheitswesens, das sich seit 1 Jahr an der Grenze der Überlastung für miese Bezahlung für alle abrackert.
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Beitrag 16:04
Liebe Wattfrau, von Politikern wird immer wieder betont, dass es sich nicht um ‘Sonderrechte’, sondern vielmehr um Rückgabe der Grundrechte handelt. Das ist wichtig, da es sonst zu Neiddebatten in der Bevölkerung führen könnte. Ricarda

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Ricarda, auch ich möchte nicht von Sonderrechten reden, sondern von der Rückgabe der
Grundrechte. Deutschland ist leider bekannt für seine Neidkultur.

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@Wattfrau, wer ab Montag in Nieders. urlauben möchte, und zwar dürfen dies vorläufig nur Niedersachsen, muss sich täglich in seiner Unterkunft testen lassen. Nicht nur vor der Anreise.
Grundrechte… ach so ja! Diejenigen, die noch nicht genesen/geimpft etc. sind, werden also um diese “betrogen”? Oder man nimmt sie ihnen weiterhin weg? Echt jetzt? Der §§2 des GG hat nicht nur einen Artikel, sondern mehrere!
Um es zu betonen: ich neide niemandem was, finde nur die Wortklauberei um eingeräumte Sonderrechte/Rückgabe der Grundrechte ziemlich daneben.
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Ist es denn nicht auch Sinn der Impfungen ? Peu a peu zurück in die “gewohnt” mehr oder weniger eingeschränkte Normalität ?
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Natürlich @Cocco! Aber nicht unter dieser in Berechtigte/Nichtberechtigte, “zurück zu gebende Grundrechte”, aufgeteilten Gesellschaft, in der z.Zt. nur ein Bruchteil in den Genuss der “Normalität” kommen soll. Wäre in puncto Impfung zumindest schon ein Grossteil der Bevölkerung damit versorgt, dann gäbe es diese unselige Diskussion um “Grundrechte” vermutlich auch nicht.
Man muss nicht weit gucken, auf wessen Mist diese Auslegung eines Teils des §§2 des GG gewachsen ist.
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