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letzter Wille
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Mein 92-jähriger Vater ( in 3. Ehe verheiratet) stellte mir diese Frage die ihn sehr beschäftigt da es hierüber Streit mit den Kindern seiner Frau gibt: “Ist es unmoralisch oder pietätlos wenn meine Ehefrau mit mir (ihrem 2. Ehemann) in derselben Grabstelle beerdigt werden möchte in der ihr erster Ehemann von dem sie verwitwet war begraben ist.”
Ich bin gespannt auf Eure Antworten!
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Nein, es ist nicht pietätlos, denn es ist geht nur ihn und seine Frau etwas an wie und wo sie im Tod vereint sein möchten.
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Finde ich nicht. Es gilt, dass man den letzten Wunsch/Willen respektieren sollte.
LG
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Ein Grab ist eher für die Zurückbleibenden. In diesem Falle würde ich das Gespräch mit den Kindern suchen – Mutter hat den Vater geliebt. Nach dem Tod des Vaters eine neue Gemeinsamkeit/Liebe gefunden und möchte mit beiden Männern, die ihr wichtig sind/waren auch im Tod zusammen sein.
Auf dieser Basis sollten es die Kinder verstehen.
GeSa
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Hallo Gesa,
danke für Deine Antwort. Ich sehe es auch so wie Du. Es wurde über dieses Thema mit den Kindern seiner Frau (die ihn als 2.Ehemann der Mutter nie akzeptiert haben), so sehr gestritten, dass er befürchtet, dass ihre Kinder seine Beisetzung in der gemeinsamen Grabstätte verhindern. Da ihre Kinder diesen letzten Willen der beiden als pietätlos bezeichnen, interessiert ihn was andere Menschen darüber denken.
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@Uhuline – Doppelgrabstätte reicht. Und ja, an die frühzeitige Organisation bei einem Bestatter hatte ich nicht gedacht. Würde alle Schwierigkeiten umgehen!
GeSa
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@summit58 – wenn es so ist, dann sage Deinem alten Herrn auf langjährige Ignoranten muss man(n) keine Rücksicht nehmen. Uhulines Vorschlag zur Voraborganisation würde ich dann auf jeden Fall angehen.
Pietätlos sind da eher die Kinder!
GeSa
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@Uhuline – die Unterschiede sind mir bewusst. Doch bisher habe ich die Unterschiede lediglich in der Länge der Totenruhe erlebt. Summit schreibt ja bereits von einer gemeinsamen Grabstätte.
@summit58 – dabei fällt mir noch ein – wer bezahlt die Grabstätte? Sicher auch ein Aspekt, an den man in solchen Momenten nicht denken mag, doch es könnte da schon rechtlich geregelt sein. Es muss ja nachgekauft werden und wer zahlt hat Rechte.
GeSa
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Jaaa, Uhu, ich habe auch nur die kleinste Einheit für eine Belegung von drei Personen angegeben, die, wie hier im geschilderten Fall, reichen würde!
GeSa
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Jaaaa, Uhu, allerdings im 2. Beitrag vor meinem Beitrag
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