Startseite Foren Open house Ist es noch zu fassen ?

  • Ist es noch zu fassen ?

     seestern47 antwortete vor 4 Jahren, 9 Monate 8 Teilnehmer · 9 Beiträge
  • Robert13

    Teilnehmer
    4. Juni 2019 um 9:31

    Werbeverbot auf Friedhöfen kann auch Blumenvasen mit Werbeaufdruck umfassen
    Bei der Abgabe oder dem Verkauf von Blumenvasen, die mit einem Werbeaufkleber versehen sind, besteht die Verpflichtung, den Kunden darauf hinzuweisen, dass die Vasen nicht auf Friedhöfen aufgestellt werden dürfen, in denen per Satzung das Verteilen und Aufstellen von Werbung verboten ist. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem erst kürzlich veröffentlichten Beschluss entschieden (Beschluss vom 28. Januar 2019, Az. 9 W 648/18).

    http://bap.navigator.web.de/mail?sid=1ee16c7019016d80368063b7afb15c4d6b82c8c09b308ec23a0e464552af0fa6ccb91177cf04f9a7052d3f56b33e5052

    Hallo Zusammen,
    da die Bundesrepublik Deutschland, unser Mutter- und Vaterland,
    momentan keine anderen, drängenderen Probleme hat, kümmert
    sich die Justiz um Werbeaufkleber auf Blumenvasen.
    Und was würde Asterix dazu sagen ?
    Warmen Dienstag vor Pfingsten
    Robert13

  • elli2001

    Teilnehmer
    4. Juni 2019 um 10:34

    Mal ehrlich Robert, muss Werbung, egal welcher Art, auf einem Friedhof denn sein?
    Für mich ist der Friedhof eine Gedenkstätte der Ruhe und Besinnlichkeit und da sollte auch Werbung keinen Platz haben!!!
    Man kriegt doch schon lebend diesen Mist ungefragt um die Ohren/Augen geschleudert.

    Wir waren am Samstag in Köln auf einem sehr großen Friedhof. Nicht auszudenken, wenn mich da die Werbung auch noch verfolgt hätte.
    Meine Mutter und die Schwägerin liegen auf dem Waldfriedhofstück und dort haben sie von uns ein Dauerpflanzengesteck im Topf niedergelegt bekommen. Es durfte nicht direkt in die Erde eingepflanzt werden, aber mit dieser Verordnung bin ich auch einverstanden. Frische Blumen i. d. Vase kamen für uns noch nie in Frage.

    elli2001

  • Trixi49

    Teilnehmer
    4. Juni 2019 um 13:11

    Das Problem ist, dass das Oberlandesgericht sich überhaupt mit solchen Fragen beschäftigen muss.

    Vasen und Blumenschalen haben ja im Normalfall keine Werbebanner. Einzig, dass der Gärtner etwas anbringt, könnte ich mir vorstellen.

    Bei uns auf dem Friedhof haben auch die Grabsteine kleine Schilder mit dem Namen des Steinmetzes. Das müsste dann ja auch verboten sein …

  • Robert13

    Teilnehmer
    4. Juni 2019 um 17:59

    Hallo Zusammen,
    so, wie SusiSoho es schildert, sehe ich es auch.
    Mein Anliegen war lediglich, darauf hinzuweisen, mit WELCHEN FÄLLEN sich die Justiz beschäftigen muss.
    Selbstverständlich bin auch ich gegen Werbeverbote auf Friedhöfen. Nicht auszudenken, wenn einem Friedhofsbesucher ein Transparent eines Bestattungsunternehmens mit der Aufschrift:
    Bei mir liegen sie richtig,
    entgegenprangt.
    Netten schwülwarmen Sommerabend
    Robert13

  • seestern47

    Teilnehmer
    5. Juni 2019 um 11:02

    Dem pflichte ich bei!

Beiträge 1 - 5 von 5

Sie müssen angemeldet sein, um zu antworten.

Hauptbeitrag
0 von 0 Beiträge June 2018
Jetzt

Verstoß melden

Schließen