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Ist es noch zu fassen ?
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Werbeverbot auf Friedhöfen kann auch Blumenvasen mit Werbeaufdruck umfassen
Bei der Abgabe oder dem Verkauf von Blumenvasen, die mit einem Werbeaufkleber versehen sind, besteht die Verpflichtung, den Kunden darauf hinzuweisen, dass die Vasen nicht auf Friedhöfen aufgestellt werden dürfen, in denen per Satzung das Verteilen und Aufstellen von Werbung verboten ist. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem erst kürzlich veröffentlichten Beschluss entschieden (Beschluss vom 28. Januar 2019, Az. 9 W 648/18).Hallo Zusammen,
da die Bundesrepublik Deutschland, unser Mutter- und Vaterland,
momentan keine anderen, drängenderen Probleme hat, kümmert
sich die Justiz um Werbeaufkleber auf Blumenvasen.
Und was würde Asterix dazu sagen ?
Warmen Dienstag vor Pfingsten
Robert13 -
Mal ehrlich Robert, muss Werbung, egal welcher Art, auf einem Friedhof denn sein?
Für mich ist der Friedhof eine Gedenkstätte der Ruhe und Besinnlichkeit und da sollte auch Werbung keinen Platz haben!!!
Man kriegt doch schon lebend diesen Mist ungefragt um die Ohren/Augen geschleudert.Wir waren am Samstag in Köln auf einem sehr großen Friedhof. Nicht auszudenken, wenn mich da die Werbung auch noch verfolgt hätte.
Meine Mutter und die Schwägerin liegen auf dem Waldfriedhofstück und dort haben sie von uns ein Dauerpflanzengesteck im Topf niedergelegt bekommen. Es durfte nicht direkt in die Erde eingepflanzt werden, aber mit dieser Verordnung bin ich auch einverstanden. Frische Blumen i. d. Vase kamen für uns noch nie in Frage.elli2001
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Das Problem ist, dass das Oberlandesgericht sich überhaupt mit solchen Fragen beschäftigen muss.
Vasen und Blumenschalen haben ja im Normalfall keine Werbebanner. Einzig, dass der Gärtner etwas anbringt, könnte ich mir vorstellen.
Bei uns auf dem Friedhof haben auch die Grabsteine kleine Schilder mit dem Namen des Steinmetzes. Das müsste dann ja auch verboten sein …
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Hallo Zusammen,
so, wie SusiSoho es schildert, sehe ich es auch.
Mein Anliegen war lediglich, darauf hinzuweisen, mit WELCHEN FÄLLEN sich die Justiz beschäftigen muss.
Selbstverständlich bin auch ich gegen Werbeverbote auf Friedhöfen. Nicht auszudenken, wenn einem Friedhofsbesucher ein Transparent eines Bestattungsunternehmens mit der Aufschrift:
Bei mir liegen sie richtig,
entgegenprangt.
Netten schwülwarmen Sommerabend
Robert13 -
Dem pflichte ich bei!
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