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In Österreich Impflicht ab 1.Februar 2022
Die Gesetzesvorlage ist jetzt konzipiert.
Ausgenommen von dieser Pflicht sind Kinder bis 14. Lebensjahr, Schwangere, Genesende bis 180 Tage nach dem ersten positiven Test und Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.
Ab 1. Februar erhalte alle nicht geimpften Post vom Gesundheitsministerium. Ab 15. Febr. werden
dann die ersten Strafen von den Bezirksverwaltungen verschickt. Höhe 600 Euro.
Wer weiterhin nicht geimpft bleibt, erhält nach 3 Monaten einen weiteren Strafbescheid.
Dies wird fortgesetzt bis zu einer Strafhöhe von insgesamt 3.600 Euro. Man kann sich somit auch durch “ Ratenzahlung“ von der Impfung „freikaufen“.
Wenn dies Gesetz so verabschiedet werden sollte, stehen Österreich unruhige Zeiten bevor.
Dies ist der Preis der gezahlt werden muss, wenn wieder ein Leben wie vor Corona möglich
sein soll.
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