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Hochbeete , egal welcher Art oder Größe , gelten nach Baurecht als feste Bauwerke , was auch im Bundeskleingartengesetz verankert ist .
Gültigkeit für Sachsen ab 03.10.1990 .
Genehmigung ist für Hochbeete nicht nötig , aber die schriftliche Zustimmung des Vorstandes bzw. des Vermieters .
Das macht uns zur Zeit viel Ärger in der Vorstandsarbeit , weil jeder solch einen Antrag ausfüllen muß , auch eben nachträglich . Aber der Stadtverband drängt auf die Umsetzung des BKlG .
Ich schreibe das , weil viele Neuverpachtungen diesen Passus nicht enthalten .
Eben das frißt bei uns nun viel Arbeit und Zeit .
Einen schönen Gartentag wünscht Gartenfan
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