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Hausverkauf bei lebenslangem Wohnrecht
Von Mondin am 22. Juli 2019 um 11:20Wer kennt sich damit aus?
Wer hat es schon gemacht?
Welche Fallstricke gibt es dabei?Ich wurde mit dem Thema sehr überraschend konfroniert und möchte mir nier nur erste Meinungen und Erfahrungsberichte, gern auch per PM einholen.
Mondin
Fischersfruwe antwortete vor 3 Jahre, 4 Monaten 8 Mitglieder · 16 Antworten -
16 Antworten
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Mondin, dein Thread ist wirklich sehr interessant! Meine Tochter hatte mir vor einiger Zeit auch angeboten, mein Haus – das sie ohnehin irgendwann zusammen mit ihrem Bruder erben wird – mir abzukaufen und ein lebenslanges Wohnrecht darin einzuräumen und eine Leibrente zu zahlen. Irgendwie war die Rechnung, die sie angestellt hat, für mich nicht überzeugend.
Aber das war nicht der Grund, weswegen ich das abgelehnt habe, es war eine reine Gefühlssache: Allein die Vorstellung, das heißt, das GEFÜHL, dass mein Haus nicht mehr MEIN Haus ist, in dem ich unabhängig schalten und walten kann, ist für mich unerträglich gewesen (und ist es noch), auch wenn sich an meiner eigentlichen Wohnsituation überhaupt nichts geändert hätte. Sehr vorteilhaft verbessert hätte sich hingegen mein monatliches Einkommen… Jetzt, wo alles teurer wird – allem voran die Energiekosten, frage ich mich allerdings, ob die Ablehnung unklug war. Doch meine Gefühlslage hat sich seitdem nicht geändert. Und so bleibt es dabei:
My home is my castle!
Auch wenn das vielleicht blöd ist.
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Ja, ich habe das Thema hochgeholt, weil ich mich gerade damit beschäftige. Man bekommt im Netz wenige objektive Meinungen, da ist nur viel Werbung und heisse Luft. Ich suche Leute mit Erfahrung, die einen teilverkauf bereits abgewickelt haben und mir wirklich neutrale Ratschläge geben können.

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Danke, Mondin, das erklärt es. Ich habe mich schon gewundert, dass Du das Thema noch mal anschneidest. Was ich nicht getan habe – auf das Datum geschaut.
Soviel zu Threads für die Ewigkeit.


GeSa
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Ich habe nicht schlecht gestaunt über die letzten Antworten. Habe mich erst einmal gefragt, wieso ich diesen Threat vor zwei Tagen geöffnet haben könnte – bis ich merkte, das war vor 3 Jahren!
Das Thema ist bei mir durch. Die Freunde haben inzwischen eine ETW gekauft und bezogen. Ich bin deshalb raus.
Aber das Thema ist für andere sicherlich noch interessant und aufschlussreich.Mondin
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Aber wenn sie z. B. meinen Vorgarten platt machten, um dort zu parken
und den Garten in einen sterilen Rasen umwandeln würden, täte mir das
weh.Auch das ließe sich sicher notariell, nach Absprache mit dem Käufer, regeln.
Paesi hat schon einiges dargestellt. Ein Informationsgespräch mit einem Notar wird sicher klären wie die einzelnen Punkte gehandhabt werden können. Auch ich meine ein Wohnrecht ist unumstößlich, außer der Berechtigte ist mit einer Änderung einverstanden.
GeSa
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Hallo Mondin, ich beschäftige mich auch gerade damit. Ich hatte zunächst über eine Leibrente (Hausverkauf gegen Nießbrauch und Leibrente) nachgedacht aber die steuerlichen Nachteile wiegen bei mir schwer, da ich auch als Rentner steuern zahle und aufgrund von Mieteinnahmen keine offenen Freibeträge mehr habe. Aktuell prüfe ich gerade verschiedene Angebot für den Teilverkauf, was bedeutet, dass ich 50% von meinem Haus verkaufe, das Geld bekomme und trotzdem ein Wohnrecht behalte.
Ich rate Dir also dringend, die steuerliche Seite vorab mit einem Steuerberater zu besprechen. Hier findest Du ein paar Infos dazu: https://verkaufenaberbleiben.de/magazin/teilverkauf/steuerliche-auswirkungen-beim-teilverkauf/
Ein ehemaliger Schulfreund ist mit der Leibrente leider auf die Nase gefallen, deswegen war ich da sehr vorgewarnt. Ansonsten empfehle ich Dir Beratungsstunden bei der Verbraucherzentrale zu diesem Thema. Die kosten 60 Euro, sind aber extrem gut investiertes Geld, zudem beraten die wirklich objektiv und kennen sich gut aus.
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Das Wohnrecht ist ein Kapitalwert, der den normalen Kaufpreis entsprechend mindert. Die Bewertung ist abhängig von Lage, Ausstattung und Ort. Es gibt drei Bewertungsmöglichkeiten, davon wird dann der Mittelwert genommen. Das Wohnrecht bemisst sich einmal als Miete und wird entsprechend des Alters der/des Berechtigten auf die mögliche Lebenszeit hochgerechnet. Oft werden Versicherungtafeln genommen, die zum Nachtteil ein langes Leben vorhersagen, dies ist zum Vorteil für den Käufer, dieser hofft auf ein schnelles Ableben.
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Das stimmt wohl, man kann "Streitigkeiten" – wenn das Haus von den beiden Parteien bewohnt wird – nie ganz ausschließen. Auch Entwicklungen dahingehend nicht vorhersehen.
Dasselbe kann einem aber auch mit 'nur' Mietern passieren!Nur ein endgültiger Verkauf mit Auszug ist dann auch endgültig. Bis auf die "Rückwärts-Hypothek" habe ich so ziemlich alles (durch)erlebt.
Wobei es nie um mein Elternhaus ging, wo ganz andere Empfindungen (Erinnerungen) zusätzlich eine gewichtige Rolle spielen!
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Ich glaube Lara meint, das Nicht-Mobben kann man über den Notar nicht verfassen lassen.
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Erfahrungen habe ich nicht, aber meine Cousine hat ein Haus gekauft, in dem ein Ehepaar lebenslanges Wohnrecht (mietfreies Wohnen) besitzt. Die ehemaligen Eigentümer sind wegen Arbeit umgezogen, die Eltern blieben im Haus – stehen auch im Grundbuch. Meine Cousine und Mann kauften das Haus dadurch auch günstiger und bezogen die frei gewordene Wohnung. Mir ist nicht bekannt, dass die Mitwohner irgendeine Einschränkung haben. Sie wohnen mietfrei (außer den eigenen Nebenkosten sowie Kosten für Erhaltung und Reparaturen der Wohnung). So weit ich weiß, kann meine Cousine auch keinen Eigenbedarf gelten machen.
Wohnrecht wird durch Erbrecht, Schenkung oder Verkauf übertragen. Wohnrecht ist in der Regel auch zu versteuern (Vermögensübertragung).
Vom Gesetz bereits geregelte Rechte: Nutzungsrecht (z.B. Garten, Keller, …), Aufnahmerecht (Die Wohnung können bewohnen: Familienangehörige, Pflegekräfte, Haushaltsangestellte – wie bei einer Mietwohnung. Darauf hat der eigentliche Eigentümer keinen Einfluss.), Besichtigungsrecht (Eigentümer darf Wohnung nicht begutachten).Ein Problem: Zwangsversteigerung, wenn ein neuer Eigentümer seinen Zahlungen der Bank gegenüber nicht mehr nachkommt.
Ohne aktive Handlung endet das Wohnrecht nur, wenn der Berechtigte verstirbt, die Räumlichkeiten nicht mehr bewohnbar sind, ein eventuell befristet abgeschlossener Vertrag endet oder eine vereinbarte Nutzungsbedingung wegfällt.
Das heißt: Wohnrecht kann nicht vererbt, auch nicht verkauft oder auf Dritte übertragen werden.Der Berechtigte kann jedoch sein lebenslanges Wohnrecht selbst beenden, wenn es sich aus dem Grundbuch austragen lässt.
Um ein lebenslanges Wohnrecht jemanden einzuräumen, bedarf es eines Vertrages und das über einen Notar zu machen, ist fast eine Selbstverständlichkeit. Er kann dann auch die Eintragung ins Grundbuch veranlassen. So ist gewährleistet, dass das Wohnrecht auch im Streitfall von Eigentümer und Wohnberechtigtem oder beim Immobilienverkauf weiter besteht.
Auf Grund von möglichen Steuerzahlungen sollte auch ein Steuerberater zu Rate gezogen werden.
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