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     Holzhacker antwortete vor 4 Jahren, 5 Monate 4 Teilnehmer · 6 Beiträge
  • Holzhacker

    Teilnehmer
    30. Januar 2020 um 17:58

    In NRW müssen Ganoven frei gelassen werden aus der U-Haft, weil die Justiz ihren Popo nicht hoch kriegt, zu langsam arbeitet.
    Wundert mich nicht wirklich, wenn man sich überlegt, dass sich die Staatsanwaltschaft sogar noch um Fahrrad-Diebstahl kümmern muss. Das ist wichtig!Dann bleibt halt für das Abarbeiten der unwichtigen Sachen wie Überfälle, Betrug oder Körperverletzungen keine Zeit mehr. So ein Staatsanwalt ist ja auch nur ein Mensch!

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    30. Januar 2020 um 19:16

    Mmmh, Freilassung? Aus U-Haft oder wie? Nach meinem Wissen müssen auch Freilassung aus U-Haft richterlich angeordnet werden.

    Oder meinst Du Straftaten, wie Fahrraddiebstahl, Kleinüberfälle bis 10.000,–€ oder Nötigung sollten in Zukunft als Kavaliersdelikte behandelt werden? Willst Du Straftaten jetzt nach Schwere – wer definiert das – behandelt sehen?

    Irgendwie finde ich Deine Einlassung gegen Recht und Ordnung und gegen jede Vernunft.

    Nebenbei habe ich bisher aus NRW so eine Meldung nicht gesehen noch gehört.

    GeSa

  • Paesi

    Teilnehmer
    30. Januar 2020 um 20:56

    Solche Fälle gibt es bundesweit seit Jahren immer wieder. In NRW waren es 2018 und 2019 sieben mutmaßliche Täter. Jährlich werden dort ca. 8400 in U-Haft genommen. Freilassung muss nach 6 Monaten (nach Prüfung) erfolgen, bei Wiederholungstätern nach 12 Monaten.

    Die Fälle betrafen: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Bandendiebstähle und Verstoß gegen das Waffengesetz.

    Die Verfahren waren in gang gekommen, aber es zogen sich hin, was Berichten zufolge hätte vermieden werden können.

    Damit erledigt sich für mich ein Vergleich mit anderen Vergehen.

  • Holzhacker

    Teilnehmer
    31. Januar 2020 um 7:50

    Na ja, GSaremba61, scheinst halt nicht so auf dem Laufenden zu sein. Ein festgenommener Verdächtiger wird bis zur Verurteilung in U-Haft genommen, wenn z.B. Fluchtgefahr besteht. Und dieser Häftling muss wieder freigelassen werden, wenn nach 6 Monaten noch keine Anklage erfolgte, weil die Staatsanwaltschaft mit wichtigeren Dingen beschäftigt ist.
    Zum Glück ist es für unser Rechtssystem nicht besonders relevant, ob du etwas gegen "jede Vernunft" empfindest, was du nicht kapiert hast.
    Und wenn du in NRW leben- und nicht nur BILD oder EXPRESS lesen würdest, sondern eine seriöse Zeitung wie die RP, (Ausgabe vom 30. 01.2020) wärst du genau das gewahr geworden.

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    31. Januar 2020 um 11:38

    Danke, Paesi. Ein Vergleich ist sicher nicht angebracht. Dachte ich auch mit meinen Fragen zum Ausdruck gebracht zu haben – im Bezug zum Threaderöffner.

    @Holzhacker, zwischen nicht verstanden und nicht wissen erscheint mir ein großer Unterschied! Übrigens auch ein Unterschied zwischen alles annörgeln oder ernsthafte Kritik üben!

    Und was die RP angeht – ich lese nicht nur eine Zeitung. Ist mir zu einseitig, gilt auch für die RP.

  • Holzhacker

    Teilnehmer
    31. Januar 2020 um 18:37

    Du liest die RP?
    Und dann schreibst du "Nebenbei habe ich bisher aus NRW so eine Meldung nicht gesehen noch gehört."?
    Dann hast du das sicher "übersehen" gell? Denn ich zitierte dabei aus der RP. 🙂

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