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Frage zur Gebäudeversicherung
Wird diese auf Alleinerben vererbt, auch wenn der Name noch nicht geändert wurde?
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Ich danke Dir. Mein Ex und ich hatten ein gemeinsames Grundstück und Haus, die VS lief immer (verheiratet, später geschieden) immer auf seinem Namen, wurde aber von meinem Konto abgebucht und ist somit auch für dieses Jahr bereits bezahlt. Wir hatten/haben ein gemeinsames Testament (notariell), in dem wir bestimmten, dass das Testament auch im Falle einer Scheidung gültig bleibt, ich seine Alleinerbin werde. Deshalb, so schlussfolgere ich aus Deinen Zeilen, sollte die VS trotz meines geänderten Namens weiter gültig sein.
Grund für die Frage: VS-Fall ist eingetreten, Wasserschaden/Rohr. Ich habe den Schaden laut VS-Nummer gemeldet, nächsten Montag kommt der Gutachter und da kam mir gestern Abend das mit dem Namen in den Kopf. Das hatte man bei telefonischer Meldung scheinbar gar nicht mitbekommen, weil es immer um die Schadensursache ging, die der Klempner erst nach 4 Tagen sicher feststellen konnte und jetzt zum Glück behoben ist. 80 Euro Reparaturkosten, aber die Nachfolgekosten liegen bereits für 2 beschädigte Zimmer nebst einiger Einrichtungsgegenstände im 4-stelligen Bereich. Decke und Fußboden müssen noch geprüft werden.
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Die Namensänderung würde ich umgehend bei der Versicherung melden und dann müsste alles seinen Gang gehen , wenn die Gesellschaft sich nicht drückt
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Mündlich (August/September) hatte ich das schon einmal mitgeteilt und meine mich zu erinnern, dass ich mir Zeit lassen könne. Ich wollte das bis Ende letzten Jahres erledigt haben, aber dann kamen meine Krebsdiagnose, langer KH-Aufenthalt, anschließend Chemo dazwischen, verbunden mit einem Haufen von Anträgen für dies und das. Der Wasserschaden war sozusagen jetzt die unpassendste Zugabe.
- Dieser Beitrag wurde vor 2 Jahren, 9 Monate von Paesi bearbeitet.
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