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  • Fußgänger ! wer braucht die noch ? die stören nur.

     Stadtwolf antwortete vor 4 Jahren, 8 Monate 15 Teilnehmer · 23 Beiträge
  • Laki

    Teilnehmer
    18. August 2019 um 11:01

    Liebe Claudi,

    mach weiter so :-B

    Laki

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    18. August 2019 um 14:50

    Laki, bist Du sicher, dass Du wegen der Fußgänger und nicht wegen der eignen Unsicherheit klingelst?

    Habe ich auch schon erlebt, da klingelt es neben mir, völlig unmotiviert aus meiner Sicht, denn ich bin auf dem Bürgersteig, der Radfahrer auf dem Radfahrweg, der auch ein Teil des Bürgersteiges ist. Da ich weder schwanke, noch unsicher laufe gibt es keinen Grund.

    Außer wie ich letztens sah, eine Fahrradfahrerin, die selbst auf einem freien Gehweg ihr Rad in leichter Schlangenlinie bewegte und nicht im Griff hatte. Ich habe sie dann mit großem Bogen ZU FUSS überholt. 🙂 Ich war froh sie hinter mir zu haben. So war ich sicher, dass sie mir nicht vor die Füße fällt.

    GeSa

  • silver-surferin

    Teilnehmer
    18. August 2019 um 18:42

    Nicht nur einmal ist es mir passiert, dass Radfahrer rücksichtslos auf dem Bürgersteig fahren, ohne sich bemerkbar zu machen.
    Einmal ging ich umgehend ins Ordnungsamt, der nette Leiter klärte mich auf, dafür sei die Verkehrspolizei zuständig.
    Wie sollen die für Ordnung sorgen, wenn sie im Auto sitzend nur vorbeifahren.

    Es ist zwei Tage her, ich benutzte mit meinem Rollator den linken Bürgersteig.
    Wir wohnen in einer ruhigen Wohngegend. Ein Auto fuhr vorbei, dann überholte mich direkt neben mir eine Schülerin mit dem Rad.
    Ich war so erschrocken und rief nur: "Heee, kannst Du nicht klingeln"?
    Sie reagierte überhaupt nicht. Sie hätte die Straße rechts befahren können.
    Ein kleiner Schritt von mir zur Seite, der Rollator hätte uns Beide zu Fall gebracht.
    Silver-surferin

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    18. August 2019 um 19:33

    Besser, sie gehörte nicht auf das Rad.

    Ältere Autofahrer stehen immer öfter in der Diskussion. Ich komme mehr und mehr zu der Auffassung – Radfahrführerschein – für JUNG und Alt.

    Wenn schon die Erziehung versagt, sollten wenigsten Alle vor der Unkenntnis der Radfahrer geschützt werden. 🙂

    GeSa

  • Unbekannt

    Unbekannt
    19. August 2019 um 18:43

    Wie ist dass eigentlich mit Rennradfahrern ?

    Dürfen die auf einem Radweg fahren ?
    Oder müssen die auf der Straße fahren?

    Laut Gesetz muß jedes Fahrrad eine Klingel haben.
    Dürfen Rennradfahrer ohne Klingel fahren?
    Wenn ja,mit welcher Begründung?

    Der ratlose Klaus :-I

  • Robert13

    Teilnehmer
    19. August 2019 um 19:10

    @Klaus,
    Rennradfahrer dürfen deshalb ohne Klingel fahren, weil sie meistens schneller sind, als der Schall. 🙂 🙂 🙂
    Nette August Woche
    Robert13

  • Stadtwolf

    Teilnehmer
    20. August 2019 um 8:45

    Radrennfahrer haben Akkulichter,die sie abnehmen können und am Sattel verstauen können.

    StVO §67 Absatz 2 Satz 4

    Scheinwerfer,Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein,müssen jedoch während der Dämmerung,bei Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse erfordern angebracht werden.

    Beim Gruppentraining bilden Sportler ab 16 Fahrern einen Verband mit Sonderrechten.
    So stehts geschrieben.
    Wegen fehlender Klingel wurde noch kein Radsportler angehalten.Da drückt die Polizei ein Auge zu.
    SW

  • rooikat

    Teilnehmer
    22. August 2019 um 10:52

    Hallo Stadt-Isegrim,
    mir wurde mal am helllichten Tag 😉 bei einer allgemeinen Kontrolle durch die Verkehrsploizei nur gnädig ein Bußgeld erlassen.
    Ich hatte nur eine handelsübliche Batterieleuchte am alten Rad (zwar alles verkehrsordentlich, aaaaber die abnehmbare Lampe.Den Vorteil sah ich darin, dass die Lampe bei Bedarf auch im Stand weiter leuchtete.)
    Die Begründung lautete: Die Lampe muss mit dem Rad fest verbunden sein.
    So lese ich auch den Text in Deinem Hinweis auf die StVO*. Demnach darf die Lampe doch nicht abnehmbar sein?
    Oder ist das auch Ländersache? 😉

    rooikat

    *(2) 1 An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
    2 Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.
    3 Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.

  • Stadtwolf

    Teilnehmer
    22. August 2019 um 13:33

    Nun rooikat,ich schrieb von Satz 4, der gilt für Radrennfahrer.
    Wahrscheinlich hast Du etwas Altes im Netz gefunden.
    Gesetze ändern sich schon mal.
    SW

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