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Familienministerin Giffey tritt zurück
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Bürgermeisterin in der armen, aber geilsten Stadt Deutschlands ist doch auch was. Sie hat doch nur unsauber gearbeitet. Ich mag sie auch, ist doch sehr hübsch!
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……..ist doch sehr hübsch……..
Na Gottseidank wie würde wohl sonst das Urteil ausfallen OhMan(n)

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Die Konsequenz eines Plagiats reicht bis hin zur Urheberverletzung und ist dann als Straftat anzusehen.
„Ein Plagiat […] kann auch als Verletzung des Urheberrechts gewertet werden. Strafbar ist hiernach, wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt. Dabei fällt auch eine Bearbeitung von Teilen des Werkes unter den Tatbestand des § 106 Urheberrechtsgesetz, der eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.“
Quelle: Uni-Kassel
Eine Verjährungszeit gibt es nicht.
Erhält man z.B. nur eine Abmahnung durch die Uni, dann ist man noch gut weggekommen, Noch- Studenten können exmatrikuliert werden, Einleitung von eines Bußgeldverfahrens … .
Ich kann mich noch erinnern, als hier im Forum ab und zu Empörung in Verbindung mit Urheberverletzung und Strafbarkeit aufkam, wenn ein Zitat nicht als solches gekennzeichnet oder die Quelle nicht genannt wurde.
Was Urheberrechtsverletzung nach sich zieht, das habe ich kennengelernt. Ich habe keine begangen – unwissentlich mein Mann, der sich einen Film Dez. 2019 (nicht einmal vollständig und gleich wieder gelöscht, weil „wertlos“) herunter geladen hat, was in seinem Heimatland für private Zwecke erlaubt ist und er sich keiner Schuld bewusst war. Man hat eine paar Sekunden-Sequenz über meine IP-Adresse gefunden. Ohne Anwalt, wäre es für uns sehr, sehr teuer geworden. Durch einen Vergleich konnte es dann doch noch gelöst werden (Mai 2021). Billig war es nicht – knapp 1000 Euro, zuvor ging es um das Doppelte und Androhung eines Gerichtsverfahrens mit weitaus höheren Kosten.
Darum ist es für mich bisschen merkwürdig, wenn ich zwischen den Zeilen von hier Geschriebenen lese (sinngemäß salopp ausgedrückt), dass es doch nicht so ein großes Vergehen wäre. Frau Giffey ist für mich auch keine unsympathische Person und Politikerin, doch man muss schon Sachverhalt , sollte er sich bewahrheiten, und Person trennen – um objektiv zu bleiben. Der Ruf einer UNI, die die Augen zudrückt, würde zudem ebenfalls auf dem Spiel stehen.
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Ich habe mir 10 Punkte erarbeitet. Habe vermutet, daß Du antwortest

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„Man würde reichlich fündig, stellte man sämtliche Doktorarbeiten je auf den Prüfstand.“
Das ist richtig. Kein Grund zur Nachahmung. Man muss ja nicht „Doktor“ sein.
Eine Doktorarbeit soll ein Beleg für eigenständige Forschungsarbeit sein. Wer Texte anderer Forscher als eigene erscheinen lässt, betrügt.
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@SFath, ich bin mir sicher, die Folgen sind allen bekannt, die Facharbeiten schreiben. Das wird groß und breit behandelt, schon in den Oberschulen – angefangen im Fach Deutsch, ab Klasse 8 nehmen wir das Zitieren mit Quellenangabe sehr genau. In Klasse 9 schreiben nach umfangreicher Vorbereitung hier Schüler ihre erste Facharbeit, ca. 10 Seiten mit allen Anforderungen. Wir bereiten sie damit auf zukünftige Facharbeiten während ihrer Berufsausbildung vor.
Wie viele Studenten, Berufsschüler plagiieren, weiß niemand – das kommt kaum an die Öffentlichkeit. Ist auch nicht von allgemeinem Interesse. Anders ist das dann bei Personen, die in der Öffentlichkeit stehen.
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@Paesi, wenn wir hier schon von möglichen Straftaten sprechen, Plagiate möglicherweise ein größeres Phänomen sind, dann sucht man (wieder einmal, s.a. Frau Baerbock) u.U. speziell bei Menschen, die in der Politik arbeiten. Warum nur dort??? Wiegt das Vergehen dort etwa schwerer?
Solange sich der Focus nahezu ausschließlich dort manifestiert, gehe ich von anderen (politischen) Beweggründen, als der Aufdeckung eines Betruges, aus.
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