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Aus den ‘Lübecker Nachrichten’ von heute:
“Fotografieren unter den Rock ist strafbar.
Berlin. Das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt kann künftig mit bis zu 2 Jahren Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt für die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen. Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat am Freitag abschließend auch der Bundesrat gebilligt. Das sogenannte Upskirting, bei dem unter Röcke und Kleider fotografiert oder gefilmt wird, war nach bisheriger Rechtslage meist keine Straftat.”
Ein schönes Wochenende wünscht euch Ricarda von der Ostseeküste –
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Ja, endlich. !!!
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