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  • Einmal hui, einmal pfui

     seestern47 antwortete vor 4 Jahren, 7 Monate 7 Teilnehmer · 8 Beiträge
  • Webra

    Teilnehmer
    30. August 2019 um 22:55

    Weißt Du,
    wenn ich dich sehe dann fällt mir ein,
    dein Körper gleicht dem eines Schwein.
    Aber nicht nur wegen seiner Fülle,
    nein auch sein Geruch gleicht der von Gülle.
    Statt sprechen kommt von dir nur Grunzen,
    weil dein Gehirn nur wiegt zwei Unzen.

    Durch die lt. GG straffrei gestellte Kunst in all
    ihren Darstellungsformen hätte ich keine Anklage
    wegen Beleidigung oder Ehrverletzung zu erwarten.

    BEI:
    Weißt Du,
    du bist nicht nur so Dick wie ein Schwein, nein Du stinkst auch danach.
    Etwas Vernünftiges kannst Du auch nicht sagen,
    weil Dir dazu das nötige Gehirnvolumen fehlt.

    Dies wäre dann eine Ehrverletzung gewesen und nach
    § 5, Abs. 2 GG ein Straftatbestand.

    Was kann die Schöpfer des GG veranlasst haben
    das Eine straffrei und das Andere straffbar zu
    stellen, obwohl Beides vom Betroffenen als Beleidigung empfunden wird?

  • Paesi

    Teilnehmer
    31. August 2019 um 0:06

    Ich möchte Deine Frage mit dem Hinweis auf die Hierarchie beantworten. Das GG garantiert die Kunstfreiheit. Als Grundrecht steht sie deshalb über den anderen gesetzlichen Vorschriften. Die Beleidigung wird im Strafgesetzbuch geregelt und steht in der Hierarchie unter dem GG.

    Zweifellos wird es immer wieder strittige Auseinandersetzungen geben. Und unter bestimmten Voraussetzungen, kann auch Kunst das Strafrecht tangieren und dieses dann Anwendung finden, aber nur wenn eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung gegeben ist.

    Hier (m)ein kurzer Einblick in die möglichen Gedanken eines Schweines 😉

    Ach lieber Mensch, muss es denn sein,
    dass du verspottest mich, das Schwein?
    Ich gebe Wurst und Fleisch und Schinken.
    Gebratne Haxen tun nicht stinken.

    Mit meinen Borsten, das ist wahr,
    kämmt mancher sich sein volles Haar.
    Auch braucht man für das Künstlerische
    geschickte Borstenpinselstriche.

    Doch werd ich in der Menschenwelt
    als fett und dumm oft hingestellt.
    Wer so vergleichend von mir spricht,
    hat wenig an Gehirngewicht.

  • Goldrosin

    Teilnehmer
    31. August 2019 um 0:24

    klar doch ….beim ersten Abschnitt reimt sich alles wunderschön (es ist ein Gedicht und daher Kunst)

    Beim zweiten Abschnitt wurde der ganze Mist nur so dahingesagt (kein Gedicht, keine Kunst)

    Fazit ist: Vielleicht sollten wir wenn es denn sein muss in Zukunft die Leute in Gedichtform ehrverletzen.
    Es könnte dann gut sein dass derjenige der ehrverletzt werden soll …total anfängt zu lachen… und wer herzhaft lacht zeigt keinen an.

    🙂 🙂

  • Paesi

    Teilnehmer
    31. August 2019 um 7:20

    bezüglich Deiner Frage: ja

  • zigeunermaedche

    Teilnehmer
    31. August 2019 um 12:03

    …abgesehen davon, daß ich den 1. Absatz kaum als Kunst bezeichnen würde, glaube ich, nachdem ich Paesi gelesen habe (danke Paesi), daß sich der 1. Absatz, also die "Kunst" auf keinen bestimmten Menschen bezieht. Was anderes ist es jedoch, Webra, wenn Du das, was im 2. Asatz steht, zu einem Menschen direkt sagst.
    Nun weiß ich nicht, ob die obige "Kunst" auch einem bestimmten Menschen gewidmet ist, denn dann wäre meine Überlegung sinnlos.
    Gruß zi

  • Webra

    Teilnehmer
    31. August 2019 um 15:39

    Phantastisch, Paesi, was da deinem Geist entsprungen ist. :-B

  • seestern47

    Teilnehmer
    2. September 2019 um 10:30

    Eine sinnige Interpretation, Paesi! :-I 🙂

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