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  • Ein Fötus bedroht die Gesundheit

     Webra antwortete vor 3 Jahren, 4 Monate 21 Teilnehmer · 118 Beiträge
  • Holzhacker

    Teilnehmer
    18. Februar 2022 um 10:32

    Hallo @Naturi , da hast du mich aber völlig falsch verstanden: Wer würde denn so etwas (Überbevölkerung durch Vergewaltigung) behaupten? ) Was ich schrieb,, war. dass es weder Überbevölkerung noch Vergewaltigungen gäbe, wenn Männer bei der Zeugung keinen Orgasmus -sondern die Wehen bekämen!

  • Cocco

    Teilnehmer
    18. Februar 2022 um 10:47

    …dabei ist bei einer Zeugung gar nicht mal sicher, dass wenigstens auch die Frau zum Hochgenuss gekommen ist…

    Aber DAS wäre wieder ein Thema für sich, wo sich vermutlich auch wieder nur die “Ahnungslosen” hervortun würden… 😅

  • Modesty

    Teilnehmer
    18. Februar 2022 um 12:13

    @Webra – 17.02.22 / 16:34 h

    Frage: Fallen Dir all diese Bedenken gegen die Vernichtung menschlichen Lebens auch ein, wenn es um kriegerischen Massenmord geht, der hauptsächlich von Männern betrieben wird?

    M.

  • Webra

    Teilnehmer
    18. Februar 2022 um 23:53

    Hallo Modesty,

    Im einen Krieg werden Menschen getötet. Hätte man mir eine Petition vorgelegt die Maßnahmen

    fordert um dieses Töten zu verhindern hätte ich sie unterschrieben.

    Diese Petition zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruch, ohne medizinische Notwendigkeit

    dadurch das Leben und die Gesundheit der Frau oder des ungeborenen Kindes zu retten, kann ich aber nicht unterschreiben, weil ich dadurch das Töten von entstehendem menschlichen Leben gutheißen würde. In beiden Fällen geht es doch um Eigeninteressen. Einmal um das einer Gesellschaft und zum Anderen um das einer Person. Wer dafür ist, dass ein Schwangerschaftsabbruch legalisiert wird, also nicht begründet werden muss, achtet das menschliche Leben nicht als das höchste und schützenwerteste Gut auf Erden. Werdendes

    menschliches Leben hat für mich den gleichen Stellenwert wie geborenes Leben.

    In Notwehr kann ein Mensch einen anderen töten ohne sich strafbar zu machen.

    Wenn eine Frau aus den von mir Eingangs erwähnten Gründen ihre Schwangerschaft

    unterbrechen lässt, ist dies auch Notwehr und somit auch als straffrei zu betrachten.

    Es gibt doch aber auch die Möglichkeit, wenn eine Schwangerschaft nicht aus “Notwendigkeit,”

    sondern weil sie der Lebensplanung im Wege steht, unterbrochen werden soll dies nicht zu tun.

    Die Frau kann das Kind “austragen” und es nach der Geburt unbesehen zur Adoption frei geben.

    Die beiden Standpunkte “Für” und “Wider” entstehen doch aber nur, weil “menschliches Leben”

    von Subjekten unterschiedlich definiert wird. Auch eine Mehrheitsmeinung ist aber nur eine Meinung und keine Tatsache.

  • SFath

    Teilnehmer
    19. Februar 2022 um 0:28

    Dann hoffe ich mal, @Webra, daß du mit gleicher Vehemenz gegen das millionenfache Kükentöten, also der bereits lebenden männlichen Küken, eintrittst. Für deren Enstehung weder die eierlegende Henne, noch der Hahn irgendwas kann. Der Hahn ist ja auch nur aufgesprungen.

    So lange, wie die Verantwortung der Zeugung, also einer Schwangerschaft – oder deren Verhütung – ausschließlich der Frau zugeschoben wird, befinden Männer dann auch noch darüber, ob sie aus deren Sicht nicht nur die Schwangerschaft, sondern auch die Verantwortung für das Kind zu übernehmen haben.

    Wann treten Männer endlich in dieselbe Verantwortung ein? Werden sich dessen bewußt, daß sie jede Schwangerschaft auslösen?

  • Sangoma

    Teilnehmer
    19. Februar 2022 um 10:28

    Ich finde eine Frau hat das Recht über ihren Körper. Sie sollte es vielleicht mit ihrem Lebenspartner besprechen. Den Staat geht das nichts an und auch nicht die Gesellschaft, wie hier erwähnt.

    LG Hubert

  • Modesty

    Teilnehmer
    19. Februar 2022 um 14:22

    @Webra – 18.02.22 / 23:53 h

    Sorry, Webra – nichts von dem, was Du anführst, überzeugt mich. Manches empfinde ich sogar als (ungewollt?) zynisch.

    „Die Frau kann das Kind “austragen” und es nach der Geburt unbesehen zur Adoption frei geben.“

    Ja klar, klappt doch beim Zuchtvieh auch, ohne dass Sauen und Kühe nachher zum Psychiater müssen…..

    „Wer dafür ist, dass ein Schwangerschaftsabbruch legalisiert wird, also nicht begründet werden muss, achtet das menschliche Leben nicht als das höchste und schützenwerteste Gut auf Erden.“

    1.) Frauen treiben nicht aus Jux und Dollerei ab, sondern weil sie ‘ihre’ guten Gründe dafür haben. Niemandem steht das Recht zu, diese zu beurteilen und zu bewerten! Punkt!

    2.) Wie verträgt sich der von Dir reklamierte Schutz des höchsten Guts auf Erden mit dem Umstand, dass wir (Abtreibungsgegner inbegriffen) – obwohl genau im Bilde – es jeden Tag neu in Kauf nehmen, dass anderswo auf der Welt Menschen nur deshalb sterben (verhungern), damit unser Wohlstand erhalten bleibt.

    Also miss bitte nicht mit zweierlei Maß und stelle an Frauen keine höheren Ansprüche als an Dich selbst und unsere Gesellschaft im Ganzen.

    M.

  • Modesty

    Teilnehmer
    19. Februar 2022 um 14:40

    @SusiSoho – 19.02.22 / 0:19 h

    “Dennoch bin ich nicht für eine ersatzlose Streichung des § 218 BGB, die ich vor 50 Jahren noch für notwendig hielt, weil allein die verpflichtende Beratung den in Not geratenen Frauen helfen kann, sich der Hilfe sozialer Einrichtungen zu vergewissern. Hinzu kommt, dass mir die Vorstellung, man könne beliebig zu jedem Zeitpunkt nach der Empfängnis eine Schwangerschaft abbrechen, unheimlich ist.”

    Die Empfindung ‘unheimlich’ (in Bezug auf was auch immer!) ist dermaßen subektiv, dass sie kein Kriterium für die Streichung oder Beibehaltung des § 218 sein sollte.

    Und was staatliche Anlaufstellen für schwanger gewordene Frauen betrifft, die sich freiwillig Rat holen oder einfach nur über ihre Situation reden wollen: Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, solche Anlaufstellen mit absolut neutraler Besetzung auch ganz ohne § 218 anzubieten, meinst Du nicht?

    M.

  • Wattfrau

    Teilnehmer
    19. Februar 2022 um 15:41

    @SusiSoho

    Die Vorstellung, dass Frau zu jedem Zeitpunkt abbrechen kann, muss dir nicht unheimlich sein,

    weil es nicht stimmt. Die Fristenregelung besagt, dass spätestens 12 Wochen nach der Empfängnis

    abgetrieben werden kann.

  • Cocco

    Teilnehmer
    19. Februar 2022 um 15:52

    “…unbesehen zur Adoption freigeben…” @Webra

    wie einfältig !!

    es macht schon einen Unterschied, ob Frau nur eine Eizelle abstösst oder ein Neugeborenes – womöglich in die Obhut kirchlicher Würdenträger …im Sinne von “lasset die Kindlein zu mir kommen” !!

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