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Ein Fötus bedroht die Gesundheit
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<div align=”center”>Es hat geklappt.</div>
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Hallo klaus46,
wenn ich den kopierten Text eingefügt habe, erscheinen diese Zeichen nicht.
Wenn ich mir dann den gesendeten Text ansehe, sind sie da.
Ich habe auf “Ändern” geklickt und plötzlich waren alle diese Zeichen verschwunden.
Nachdem ich dann “Senden” angeklickt habe waren sie alle wieder da.
- Dieser Beitrag wurde vor 2 Jahren, 3 Monate von Webra bearbeitet.
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Danke Webra für das Einsetzen des Themas und des Textes:
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Wofür stehen wir? Wir setzen uns für reproduktive Gerechtigkeit und körperliche Selbstbestimmung ein. Dazu gehört das Recht, dass schwangere Personen selbst entscheiden können, ob sie Elternteil werden möchten oder nicht. Und zwar ohne Hindernisse wie Armut, mangelnde Unterstützung durch die Gesellschaft oder rassistische und/oder ableistische Unterschiede in der Qualität der Gesundheitsversorgung. Eine Grundvoraussetzung ist der freie Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen.
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Das ist ein “Menschenrecht” “Selbstbestimmungsrecht” für Frauen! (Kein religiöser Zwang, auch nicht der Ehemann) Niemand hat das Recht eine Frau zu zwingen, ein Kind auszutragen, wenn sie das nicht will! Es muss eine fundierte, zwanglose, offene, humane Beratung von allen Seiten dafür geben.
Zum Valentinstag 14.2.2022 Tag der Liebe
VG Pitti65
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Heute 18.2.2022 ….Ergänzung: Die Aussage: “Mein Bauch gehört mir!” ist doch absolut korrekt???Wem denn sonst???….weder dem Ehemann noch irgend einem Mann!?…einer Religionsgemeinschaft oder dem Staat!?!?!?
Dieselbe Frage tut sich doch auch noch auf…mit der Organspende und Pflicht, Organe zu spenden usw.
Alles was Recht ist???Das ist ein Eigentumsfrage…Mein Körper gehört mir! Ist zunächst einmal alles was ich habe!
VG Pitti65
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Susi, ja, vielleicht kann man den Paragrafen 218 umschreiben.
Besser wäre, ihn ganz neu zu formulieren meine ich! Ob die Beratung verpflichtend sein soll…? finde ich ist auch schon wieder eine Bevormundung!? Gute Nacht
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Jedem angesprochenen Abbruch sollte eine eingehende Beratung samt Hinweis auf mögliche Konsequenzen durch den Facharzt vorangehen, wie es bei jeder OP durch den Arzt selbstverständlich ist (sein sollte). Man muss ja vor einer Behandlung sogar vieles unterschreiben, sollte man auch durchlesen!
Und die Informationen generell sind m.E. keine Werbung, sondern Kenntnisvermittlung zum Abbruch.Also ist der §218 unnötig.
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rooikat, wir haben da sicher andere Gesetze. Doch da meine Frau grade 80 geworden ist, mache ich mir keine zu grossen Gedanken.
LG Hubert
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SusiSoho, da sollte sie vielleicht doch wieder die PILLE nehmen.
LG Hubert
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Endlich, heute wurde ein Weinheimer Abtreibungsgegner und Aktivist wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte die Ärztin Kristina Hänel als Auftrags- und Massenmörderin bezeichnet.
- Dieser Beitrag wurde vor 2 Jahren, 3 Monate von Wattfrau bearbeitet.
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Dass jeder Arzt, der einen Eingriff vornimmt, vorher ausführlich darüber informiert, setze ich voraus.(SusiSoho 15.2.11:47h
Was dazu führt, dass er dann den Eingriff nicht vornehmen darf. Der beratende Arzt darf lt. Gesetz den Eingriff nicht vornehmen. Es muss ein unabhängiger Arzt sein und von daher muss es keine “vorgesehene” Institution sein. Die es auch nicht gibt. Es gibt lediglich Institutionen an die man sich wenden KANN, wenn man nicht mit einem Arztsprechen will/kann.
Umschreiben, wie hier angesprochen, das könnte die Lösung sein. Ich bin der Meinung es kommt auf die Situation an. Verpflichtend und mit der Überredungskunst des Gegenüber bei einer Vergewaltigung ist für mich nicht akzeptabel. Ehepaare sehe ich beide in der Verpflichtung und damit in der Beratung. Alleinstehende, da kann eine Beratung schon bei der Darstellung der finanziellen Möglichkeiten eine Hilfe sein.
War jetzt nur was mir auf die Schnelle eingefallen ist. Es gibt sicher noch mehr Ansätze.
GeSa
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