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Ein Beispiel, das im Sinn des Wortes Schule macht
Ricarda01 antwortete vor 5 Jahre, 11 Monaten 15 Mitglieder · 32 Antworten
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Mit einer Lehrerin der Grundschule, faith, wo ich nach drei Jahren die Segel gestrichen habe, habe ich noch Kontakt. Vor kurzem wurden zwei Lehrerinnen in dieser Schule durch Schüler verletzt, eine davon musste im Krankenhaus versorgt werden.
Zurück zum Handy und immer wieder unklarer bzw. offenbar unbekannter Rechtslage.
Schüler eines Gymnasiums in Dresden haben übers Handy Kinderpornos verbreitet.
Ein Vater bekam das wohl mit und ging zur Polizei. Von sämtlichen Beteiligten wurden die Handys durch die Polizei beschlagnahmt und eine Untersuchung eingeleitet.
Für Minderjährige, die im Internet "unterwegs" sind, haften die Eltern. Das scheint nur wenigen wirklich klar zu sein… -
Alles was hier geschrieben wird ist schon richtig.
ich habe vier Kinder großgezogen und es war nicht einfach Handys gab es nicht.Hatten wir andere Sachen zuklären wie Mobbing und andere Sachen wurden bei Elternabend-Sprechstunden geklärt aber heute schiebt man den Staat und den Lehren in die Schuhe . Als erstens ist das Elternhaus für die Kindererziehung da und dann die Schule es tut mir weh manches zusehen kein Frühstück ich hatte auch nicht viel Geld denn für Bier und Zigaretten ist immer Geld.Harz 4 aber Nägel und Tatu .
Mir egal was für eine Antwort kommt aber es musste mal sein .
Messe -
Finde ich gut und richtig, dass die Schule ihre Klassenfahrten gestrichen hat, happyday. Lehrer zu mobben – Mobbing überhaupt – ist nicht nur fies, sondern ein rechtswidriges Verhalten. Mobbing anonym im Internet ist eine Steigerung.
Handys im Unterricht finde ich eigentlich überflüssig. Schön wäre ein Handyverbot insgesamt in der Schule. Das ist allerdings (leider) nicht machbar. Außerdem benötigen die Schüler wohl, wie Tisnet schreibt, die Handys ab und an für Recherchen.
Gruß
faith -
Tisnet, deine Handhabung finde ich gut. Das Geklingel während des Unterrichts stört m. E. nicht nur den Lehrer, sondern auch die übrigen Schüler. Statt die Handys einsammeln, wären pro Schulzimmer kleine Schließfächer empfehlenswert, worin die Schüler gleich zu Beginn des Unterrichts ihr Handy selbständig deponieren und wieder rausholen könnten. Nur wo ist für die Schließfächer Platz in den vielen Schulräumen und wer kommt für die Kosten auf?
Ich arbeitete in einem Unternehmen,in dem Kunden ihre Handys in einem Schließfach am Empfang deponieren mußten, damit sie nicht in die Versuchung kamen Werkspionage zu betreiben. (Diese war tatsächlich vorgekommen; ein entsprechendes Foto im Internet gelandet.)Das Deponieren fand ohne Gemurre statt.
Übrigens im Konzert/Theater etc. ist das Handy auch auszustellen, allerdings nicht abzugeben.Eigentlich müßten Eltern und Schüler Interesse an einem reibungslosen und ungestörten Unterricht haben, nicht nur die Lehrer. … Wunschgedanke! 🙂
faith
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Fontane? Find ich gut. Deinen Vergleich mit ihm – eher weniger…
Bin
schon
we
c
: ) h -
Danke, Paesi, es gibt also schon Möglichkeiten.
Das
Eine Mutter sagte einmal, sie habe erst in 4 Tagen Zeit und wir sollten das Handy ruhig so lange aufbewahren.
hat mich einerseits auflachen lassen. Andererseits frage ich mich ob es nicht auch eine gewisse "Machtlosigkeit" von Eltern zeigt, wenn sie nicht selbst auf die Idee kommen. Vielleicht bin ich jetzt zu streng. 😉
GeSa
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Schulgesetz und Schulordnung sind die rechtlichen Grundlagen.
Wie du schon erkannt hast, es hängt viel vom Verhältnis: Schule-Eltern-Lehrer ab, wie weit man sich an der Grenze ohne elterliche Auseinandersetzung frei bewegen kann – manchmal auch ein ganz kleines bisschen über die Schulordnung hinaus.Wie war/ist es bei uns (gewesen):
1.Verstoß: Ermahnung – Handy in die Tasche
2.Verstoß: abgeben, nach der Stunde abholen
3.Verstoß: abgeben, abholen nach dem Unterricht
bei ganz hartnäckigen Fällen: Elternanruf zum Abholen des Handys, kam sehr selten vor, war aber sehr wirksam.Eine Mutter sagte einmal, sie habe erst in 4 Tagen Zeit und wir sollten das Handy ruhig so lange aufbewahren.
Bei anderen Eltern genügte ein Anruf und der Nachwuchs erhielt zu Hause eingeschränkte Handyzeit sowie Abgabe vor Schulbeginn.Bei unseren rund 350 Schülern, wussten wir schon, wer sein Handy kaum loslassen konnte, aber es ließ sich in den Griff bekommen.
Bei Klassenarbeiten und Prüfungen gab es auch den Kartonrundgang – um der Versuchung vorzubeugen.
Ganz wichtig ist der Zusammenhalt des Lehrerkollegiums – je kleiner das Kollegium, desto besser – meine ich.
Ich habe den Unterschied zwischen a) kleiner Dorfschule, b) mittelgroßer Stadt und c) größerer Stadtschule (ein Jahr zur Aushilfe abgeordnet) erleben dürfen. A und B sind wesentlich Nerven schonender gewesen. -
Ich frage mal, Paesi, haben Schulen neben der Schulordnung nicht auch ein Hausrecht? Wenn ja, müsste es doch darüber genau in der Form wie Tisnet es beschreibt zu regeln sein?
@Tisnet, ich finde es nicht autoritär. Ich finde es vernünftig und sinnvoll. Wünsche ich mir manchmal auf für öffentliche Verkehrsmittel 😉
GeSa
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Wäre nicht schlecht, aber ein Handyverbot (Abgabe oder Nicht-Mitbringen) lässt sich nicht, wenn überhaupt, so einfach durchsetzen.
Die Schüler X, Y, Z, … fallen unter Verbot, unterliegen der Anweisung abgeben. Sie wollen das aber nicht und meinen, sie haben keine Geräte mit. Wie soll geprüft werden, ob ja oder nein? Auch wenn X,Y,Z, … ihre Handys nicht nutzen, umgehen sie das Verbot. Peinlich wird es, wenn die Lehrerschaft dann zusehen muss, wie sie ihr Handy nach dem Unterricht beim Verlassen des Schulbereiches aus der Tasche holen.
Solche generellen Verbote machen nur Sinn, wenn Eltern Minderjähriger kontrollieren, dass das Handy für eine gewisse Zeit zu Hause bleibt. Wir hatten/haben die meisten Eltern hinter uns, aber auch nicht immer alle das macht es dann schwierig. Aber dennoch, was in der gemeinsam entworfenen Schulordnung stand/steht, wurde/wird umgesetzt.Davon abgesehen, ob eine Sekretärin zum Einsammeln und Ausgeben privater Gegenstände angewiesen werden kann, ist noch eine ganz andere Frage eher nicht.
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Wäre nicht schlecht, aber ein Handyverbot (Abgabe oder Nicht-Mitbringen) lässt sich nicht, wenn überhaupt, so einfach durchsetzen.
Die Schüler X, Y, Z, … fallen unter Verbot, unterliegen der Anweisung abgeben. Sie wollen das aber nicht und meinen, sie haben keine Geräte mit. Wie soll geprüft werden, ob ja oder nein? Auch wenn X,Y,Z, … ihre Handys nicht nutzen, umgehen sie das Verbot. Peinlich wird es, wenn die Lehrerschaft dann zusehen muss, wie sie ihr Handy nach dem Unterricht beim Verlassen des Schulbereiches aus der Tasche holen.
Solche generellen Verbote machen nur Sinn, wenn Eltern Minderjähriger kontrollieren, dass das Handy für eine gewisse Zeit zu Hause bleibt. Wir hatten/haben die meisten Eltern hinter uns, aber auch nicht immer alle das macht es dann schwierig. Aber dennoch, was in der gemeinsam entworfenen Schulordnung stand/steht, wurde/wird umgesetzt.Davon abgesehen, ob eine Sekretärin zum Einsammeln und Ausgeben privater Gegenstände angewiesen werden kann, ist noch eine ganz andere Frage eher nicht.
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