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Dieser Mann will Kanzler werden,
GSaremba61 antwortete vor 4 Jahre, 3 Monaten 11 Mitglieder · 38 Antworten
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@GSaremba61, da denken wir wohl gleich. Vielleicht wollte er sicherstellen, dass ihm und seiner Frau…
Na ich denke, daß er da nicht auch noch seine Unterschrift drunter gesetzt hat.
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Da die Stimmabgabe von Herrn Laschet für jeden offen sichtbar war, war sie nicht mehr – wie vorgegeben – geheim.
Wegen des Wahlgeheimnisses ist es jedoch nicht erlaubt, seinen
Stimmzettel offen einzuwerfen. Der Wähler müsse ihn „in der Weise
falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist“, heißt es auf der
Website des Bundeswahlleiters. -
Nun ja @etaner34, das wird bei jeder Wahl so gesagt. Ich habe noch nie gehört, dass eine Wahl ..“diesmal nicht so wichtig“ sei.
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Dem Zettel ist es egal, wie gefaltet er in der Urne liegt und er bleibt gültig. Der Wahl-Leiter hätte etwas sagen können. Solange die Wahl selbst geheim war, ist alles im Grünen Bereich. Nach dem Wahlvorgang kann jeder, auch öffentlich, sagen, was er, sie gewählt hat. Vielleicht war das der letzte Versuch „stummer“ Werbung.
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Das habe ich in meiner Aussage ja nicht behauptet, sondern nur befürchtet; gestehe aber gerne ein, dass ich mich mit „Schlitzohren“ nicht so gut auskenne 🙄
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Jou, Cocco, das die Stimme dann ungültig ist habe ich auch nicht in Frage gestellt. Ich wollte wissen, woher die Info kommt, dass er unterschrieben hat. Das habe ich noch nirgends gelesen und glaube ich auch nicht …. wie ich schrieb…. ich bin sicher er weiß was er tut.
GeSa
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Nun Gesa, das ist keine Info, sondern Fakt: wenn ein Stimmzettel unterschrieben wurde, muss er als ungültig protokolliert werden…
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@Cocco wo kommt denn die Info her? Neee, das Schlitzohr weiß genau was er macht, da bin ich wieder sicher.
Vielleicht wollte er sicherstellen, dass ihm und seiner Frau nach verlorener Wahl nicht unterstellt wird, dass er selber die CDU nicht gewählt hat. Möglich ist ja in diesem Land inzwischen alles

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…natürlich vorausgesetzt Gesa @GSaremba61, dass die Stimmzettel nicht doch auch unterschrieben wurden …was sich ja erst bei der Auszählung herausstellt… 🤩
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@SFath Wiederholung des Wahlvorgangs ist ausgeschlossen. Einen 2. Wahlzettel gibt es nicht.
Doch hätte es gegeben, wenn der Wahlleiter darauf aufmerksam gemacht hätte. Ungültig ist die Stimme auf jeden Fall nicht:
Bei einer „Fehlfaltung“ teilt der Wahlvorstand demnach einen neuen Stimmzettel aus – gelangt der offen eingeworfene Zettel dennoch in die Wahlurne, „kann er nicht mehr aussortiert werden und ist gültig“.
Und protokollarisch festhalten @Cocco ist nicht mehr nötig, dass haben die Medien schon erledigt


Und wie etaner schon sagt – ein Geheimnis ist auch nicht verraten worden.

GeSa
Kleiner Nachtrag, SFath, Du siehst also er kennt sogar die Feinheiten des Wahlrechts, wenn das nicht prädestiniert

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