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  • demnächst sind neue Steuererklärungen für Grundstücksbesitzer einzureichen

     Cocco antwortete vor 2 Jahren 2 Teilnehmer · 2 Beiträge
  • Unbekannt

    Unbekannt
    3. März 2022 um 0:54

    In Vorbereitung der „neuen“ Grundstückssteuer – notwendig geworden aufgrund eines Gerichtsurteils – sind von den Eigentümern aller Grundstücke zum Stichtag 1. Januar 2022 zwecks Wertfestellung von Grund und Boden nach Aufforderung abzugeben.

    Und doch nicht: Die Aufforderung zur Erklärungsabgabe kann im Wege der öffentlichen Bekanntmachung erfolgen. Und das wird vielerorts geschehen. Bedeutet ganz klar, der Grundstückseigentümer muss nach der Bekanntmachung von sich aus tätig werden. Inwieweit abweichend die einzelnen Bundesländer dabei verfahren werden, ist in den Ländern abzuprüfen.

    Desweiteren ist zu beachten, bei Erbbaurecht ist der / die Erbbauberechtigte zur Abgabe verpflichtet.

    Die Abgabe mit Stichtag 1. Januar d.J. kann ab Juli erfolgen, es ist bis spätestens Ende Oktober zu erfüllen. Ab dann wird sich das alle sieben Jahre wiederholen. Das zu adressierende Finanzamt ist das des Grundstücks, nicht das des Wohnorts des Abgabepflichtigen.

    Im Vorfeld wurde bereits seit Monaten das erklärte Ziel kommunziert, im Schnitt das Grundsteueraufkommen gleich zu halten. Einige zahlen mehr, andere weniger. Ausschlaggebend dürfte die Grundstückslage sein. Nur … wers glaubt, der glaubt auch, dass später im Himmel Jahrmarkt ist. Grundsteuer kommt ausschließlich den Kommunen zugute. Und die sind klamm, in der Umklammerung von Klammheit. Zudem werden sie wie bisher über ihre individuellen Hebesätze, von den kommunalen Politikern beschlossen, weiterhin beliebige Gestaltungsmöglichkeiten haben. Also generell mit Steigerungen rechnen. Bei entsprechenden Mietverträgen wäre das dann an Mieter umzulegen – falls vermietete Wohnung auf dem Grundstück steht.

    Jetzt noch einige Takte den ewigen Nörglern des FfS gewidmet, wie sie bei passender und unpassender Gelegenheit ihrer Empörungskultur frönen. Das Ganze ist ausdrücklich keine Behördenwillkür, dahinter steht ein Gerichtsurteil, welches ohne Wenn und Aber von der Finanzverwaltung zu erfüllen ist. Vorgehen aus der hierzulande vorbildlichen Steuersystematik abgeleitet in Verbindung mit dem zugehörigen hohen Paradigma Steuergerechtigkeit.

  • Cocco

    Teilnehmer
    3. März 2022 um 11:37

    Quellenangabe wäre begrüssenswert…

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