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Corona „Notbremse“ was gilt in NRW ?
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Liegt künftig die 7-Tage-Inzidenz in einer NRW-Kommune an
drei Tagen hintereinander über 165, wird ab dem übernächsten
Tag der Präsenzunterricht gestoppt und alle müssen von
zuhause aus lernen – Ausnahmen gelten für Abschlussklassen
und Förderschulen.
Für die Kita-Notbetreuung in Regionen mit hoher Infektionsrate
Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder nicht anderweitig sicherstellen
können und die Notbetreuung deshalb in Anspruch nehmen wollen,
müssten zuvor eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben,
sagte Familienminister Joachim Stamp (FDP) in Düsseldorf.
Dafür gebe es Musterschreiben.
Unverändert könnten auch Kinder die Notbetreuung nutzen,
deren Schutz zum Beispiel sonst gefährdet sei.
Ab einer Inzidenz von 100 ist “Shoppen mit Termin” für frisch negativ
getestete Kunden weiterhin möglich. Ab einer Inzidenz von 150 ist
nur noch das Abholen von bestellter Ware erlaubt.
Für NRW werden hier die Regeln also verschärft.
Noch viel mehr an Einschränkungen der Grundrechte findet man hier:
https:// www1.wdr. de/nachrichten/themen/coronavirus/notbremse-infektionsschutzgesetz-auswirkungen-nrw-100.html
Gesund bleiben !!!
Robert13
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