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     seestern47 antwortete vor 3 Jahren, 10 Monate 5 Teilnehmer · 9 Beiträge
  • seestern47

    Teilnehmer
    10. Mai 2020 um 10:52

    Ich habe eine Frage: Stimmt es, dass nach dem Tod des Ehegatten/Ehegattin das Testament nicht mehr geändert werden kann?

    Danke

  • SFath

    Teilnehmer
    10. Mai 2020 um 13:39

    Ja, denn es gibt die Nacherbfolge vor.

    1. Ehegatte. Kinder erhalten einen Pflichtteil.

    2. Kinder (erben erst voll nach dem Tod des verbliebenen Ehegatten)

  • Calliope51

    Teilnehmer
    10. Mai 2020 um 14:00

    Ein gemeinschaftliches Testament erzeugt Bindungswirkung. Nach dem Versterben des Partners können die Testierenden zwar weiterhin einseitige Testamente verfassen, diese dürfen aber
    nicht dem gemeinschaftlichen Testament widersprechen.

  • SFath

    Teilnehmer
    10. Mai 2020 um 14:15

    Richtig.

    Man kann seine eigene Nacherbfolge in Grenzen bestimmen.

    Das Berliner Testament ist eines auf absolute Gegenseitgkeit der beiden Erblasser. Und gilt bis zum Tod des “anderen”, also zweiten.

    Was man vom Erbe ausschließen kann und möchte, sind gegenseitige Vermächtnisse. Auf die hat kein Nacherbe/oder das Finanzamt Wink Zugriff. Sie sollten sich nur wertmäßig möglichst in etwa auf gleicher Höhe befinden.

  • seestern47

    Teilnehmer
    10. Mai 2020 um 16:42

    Danke für die Antworten… erst einmal. Das ist ja eine knifflige Sache…

  • philosophin

    Teilnehmer
    15. Mai 2020 um 10:18

    @seestern, ist es und ich würde einen Anwalt konsultieren, sonst zählt schlimmstenfalls die/der Betroffene den Kindern des Verblichenen die eigenen Unterhosen vor, weil sich diese um ihr Pflichtteil betrogen fühlen. Ist einer Bekannten passiert. Manchmal lernt man seine “Lieben” im Erbfall erst richtig kennen . viel Erfolg phil

  • seestern47

    Teilnehmer
    15. Mai 2020 um 10:24

    @Philosophin

    In diesem Fall (hat nicht uns betroffen) wurde jetzt auch ein Anwalt konsultiert. Bin auf das Ergebnis gespannt.

  • Calliope51

    Teilnehmer
    15. Mai 2020 um 11:19

    Darum sollte man, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, seinen Nachlass schon beizeiten klar und deutlich regeln. Insbesondere bei Patchworkfamilien ist unbedingt die Beratung eines Anwalts angebracht.

    Auf der sicheren Seite ist man durch die Besiegelung eines Notars und Hinterlegung des Testaments beim Amtsgericht.

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