Ich habe mal geschaut, lege den Link dazu
https://www.advocado.de/ratgeber/mietrecht/vermietung/eigenbedarfskuendigung-was-tun-bei-kuendigung-wegen-eigenbedarf.html#wann-unzulaessig
und habe mir wichtig Erscheinendes kopiert:
4. Kündigung wegen Eigenbedarfs: Diese Rechte haben Mieter
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs bedeutet nicht automatisch, dass der Mieter auch ausziehen muss – denn ohne begründeten Eigenbedarf ist die Kündigung unzulässig und der Mieter kann ihr widersprechen.
Aber auch wenn die Eigenbedarfskündigung zulässig wäre, kann der Mieter widersprechen. Dafür muss die Kündigung für ihn, seine Familie oder andere Angehörige einen Härtefall bedeuten, der die Interessen des Mieters überwiegt.
Täuscht der Vermieter den Eigenbedarf nur vor, kann der Mieter laut BGH-Urteil (10.06.2015 – VIII ZR 99/14) für die höhere Miete der neuen Wohnung Schadensersatz geltend machen. Auch die Kosten für Umzug, Makler, Malerarbeiten und Wohnungseinrichtung können eingefordert werden (LG Karlsruhe, 25.08.1994 – 5 S 185/94). Zusätzlich muss der Vermieter neben einer Entschädigung auch mit strafrechtlichen Konsequenzen wie einer Anzeige wegen Betrugs rechnen.
Was sind Härtefälle bei einer Eigenbedarfskündigung?
Der Gesetzgeber schützt Mieter, denen ein Auszug aus ihrer Wohnung nicht ohne Weiteres zuzumuten ist. In sogenannten Härtefällen stehen die Interessen des Mieters über denen des Vermieters.
Laut § 574 BGB ist eine Eigenbedarfskündigung durch Widerspruch in folgenden Fällen abwendbar:
Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit
Examensarbeiten oder Schulwechsel der Kinder
Schwangerschaft & Depressionen
Doppelter Umzug, weil die neue Wohnung noch nicht bezugsfähig ist
Drohende Obdachlosigkeit einer Familie mit Kindern
Verwurzelung im Umfeld, lange Mietdauer & hohes Alter
Vortäuschung des Eigenbedarfs durch den Vermieter
Können Mieter mindestens einen Härtefall nachweisen, können sie sich gegen die Kündigung wegen Eigenbedarfs wehren und vom Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.
Im Link ist auch zu lesen, wie man widersprechen kann und in welchem Zeitrahmen. Eine juristische Beratung wäre wohl hilfreich. Andererseits weiß man nie was sich Vermieter einfallen lassen und damit wäre ein Umzug vielleicht vorzuziehen. Doch es gibt Kündigungsfristen – auch im Link.
Vielleicht hilft es, GeSa