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  • Auf die Fahrräder, Leute!

     GSaremba61 antwortete vor 5 Jahren, 4 Monate 7 Teilnehmer · 22 Beiträge
  • Holzhacker

    Teilnehmer
    15. Juni 2020 um 19:37

    25% des Verkehrs in NRW sollen künftig auf das Fahrrad entfallen! Gut so! Aaaber….! Ich hoffe, dass die Behörden auch mal ein wenig auf die Rad-Rabauken schauen, die über Radwege, Straßen und Fuß-Radwege wie die Berserker rasen! Nicht falsch verstehen, ich selbst fahre gerne Rad un erledige alles was unter 5 Km entfernt ist mit dem Rad. Bin 32 Jahre lang zum 9 Km entfernten Arbeitsplatz mit dem Rad gefahren, Winters und Sommers. Aber was ich hier manchmal beim Spazieren erlebe mit Radfahrern , ist alles andere als schön. Mal kurz klingeln um anzuzeigen, dass da einer von hinten mit einem Affenzahn angebrettert kommt, wäre ja zuviel verlangt. Bin mal gespannt, wie sich das entwickelt, wenn der Radverkehr derart zunimmt! Gilt eine 30iger Zone eigentlich auch für Radfahrer?

  • Stadtwolf

    Teilnehmer
    15. Juni 2020 um 23:59

    Ach Du bist das Holzhacker,der mir immer im Weg steht,wenn ich auf dem Bürgersteig mit dem Rad angebrettert komme.Smirk

  • philosophin

    Teilnehmer
    16. Juni 2020 um 12:51

    @rooikat, man sagt nicht umsonst Berlins Radfahrer wären militant.

    Da müssen selbst Touristen vor Schloß Charlottenburg damit rechnen, umgekarrt und/oder angepöbelt zu werden.

    schönen Tag

    phil

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    16. Juni 2020 um 13:31

    Grundsätzlich ist das Thema bereits geregelt:

    In jedem Fall ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg tabu. Wer sich nicht daran hält, muss seit der Einführung der StVONovelle am 28. April 2020 mit einem Bußgeld von 55 bis 100 Euro rechnen. aus Bußgeldkatalog

    Sobald ein Radweg vorhanden ist, besteht die Radwegebenutzungspflicht.“

    Und der adfc sagt:

    Weil es ein Gehweg ist, haben Fußgänger absoluten Vorrang vor dem Radverkehr. Radfahrer dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren! Auf die Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Bei Bedarf ist also anzuhalten.

    Es wird Zeit, dass kontrolliert wird. Ich plädiere für einen Fahrradführerschein, damit auch Dussel wissen was eine Straßenverkehrsordnung ist! Mich nervt auch, wenn es hinter mir klingelt und ich nicht weiß, ob jetzt wirklich jemand erwartet, dass ICH nach rechts oder links ausweichen soll – die es doch gar nicht braucht. Worried

    GeSa

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    16. Juni 2020 um 14:26

    @sanao , weshalb sollte ich es nochmal lesen? Ich habe auf den Eingangsbeitrag geantwortet. Also allgemein und nicht auf den Beitrag von rooikat. Und selbst dann, wäre die Regelung doch eindeutig, der Fußgänger hat absoluten Vorrang.

    Ebenso weiß doch jeder, der ein Fahrzeug führt (Rad ist ein Fahrzeug!) dass Fahrzeuge bei haltendem Bus bzw. öffentlichen Verkehrsmitteln hinter dem Bus zu halten haben und die aussteigenden Fahrgäste Vorrang haben. Ober hat sich die Straßenverkehrsordnung geändert?

    Oder wollteste nur mal – anpinkeln – Upside Down

  • philosophin

    Teilnehmer
    16. Juni 2020 um 15:52

    @GeSa, es gibt auch Verkehrszeichen für Radfahrer, die ich wie ich grad gesehen habe selbst nicht so genau kannte.

    http://www.radfahren.de/service/bedeutung-verkehrsschilder-radfahrer/

    Mein üblicher Gehweg darf von Radfahrern mitgenutzt werden. Das klappt hier auch. Die meisten jungen Leute haben inzwischen verstanden, dass ältere Herrschaften, die auf Klingeln nicht reagieren sie nicht hören. Für gewöhnlich fahren sie dann etwas langsamer und vorsichtiger an ihnen vorbei.

    So geht es auch.

    Schönen Tag

    phil

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    16. Juni 2020 um 16:17

    @sanao – konntest Du nicht erkennen? Nun, wenn niemand direkt angesprochen ist? Sagt da nicht der logische Verstand, dann ist es allgemein? Und was Deinen Grundsatz angeht habe ich in letzter Zeit öfter den Eindruck, dass Du ihm untreu bistSlight Smile

    Doch ja, wie Du sagst der Empfänger – also Du – hat erkannt wer angesprochen warSweat Smile Im Eingangsbeitrag geht es um – Rabauken, die über Radwege, Straßen und Fuß-Radwege – also ganz allgemein um erhalten, das in der Stra0enverkehrsordnung geregelt ist – was ist da als Empfänger der Botschaft falsch zu verstehen?Hushed

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    16. Juni 2020 um 16:28

    @philosophin – auch wenn der Gehweg als (auch) Radweg gekennzeichnet ist gilt eindeutig Fußgänger haben Vorrang. Als ich meinen Segelschein machte gab es eine einfache Formel – dem Schwächeren muss man ausweichen. Gilt auch für den GehwegWinkKlingeln ist da keine Alternative! Maximal ein Entgegenkommen des Fußgängers und ich gestehe, ich bin seit einiger Zeit aufgrund der Unverschämtheiten nicht mehr bereit entgegen zukommen.

    Für gewöhnlich fahren sie dann etwas langsamer und vorsichtiger an ihnen vorbei. Dieser Satz liest sich fast, als sollte Fußgänger, besonders ältere, noch dankbar sein – nein – es kostet Geld (altersunabhängig) und das sollte mal ganz schnell einkassiert werden, damit ein Lernprozess einsetzt.

    Geht ganz gut? Hattest Du nicht geschrieben in Berlin wird “alles” umgefahren was im Weg steht – also so sinngemäß. Oder verwechsle ich Dich gerade – dann sorrySlight Smile

    GeSa

  • philosophin

    Teilnehmer
    16. Juni 2020 um 16:45

    @Gesa, ich wohne am nördlichen Stadtrand von Berlin . Da wird es schon wieder ländlich.

    Wenn hinter mir ein Fahrradfahrer klingelt, will er mich entweder zur Seite jagen oder anzeigen, dass da jemand kommt und so verhindern, dass ich vor lauter Schreck, irgend etwas tue, was unser beider Sicherheit gefährdet, wenn er mich überholt. Irgendwie klappt das .

    Schönen Tag

    phil

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    16. Juni 2020 um 17:42

    @rooikat – auch für Dich, was immer Dich jetzt auch auf meine “Spur” brachte – ich habe die allgemeinen Verkehrsregeln für Radfahrer angesprochen. Dich habe ich nicht angesprochen, Doch auch die von Dir geschilderte Situation ist eindeutig geregelt – vorbeifahren von FAHRZEUGEN (nicht nur Autos, sondern alles was keine Füße sondern Räder hat) an haltenden öffentlichen Verkehrsmitteln ist zum Schutz der aussteigenden Fahrgäste nicht erlaubt. Leider scheint es viele Fahrradfahrer zu geben, die Verkehrsregeln für Empfehlungen und nicht für Gebote halten. Daher Führerschein für Radfahrer. Vielleicht würden auch Fahrzeugkennzeichen helfen. Das Wissen, dass man sie wiedererkennen könnte lehrt vielleicht auch.

    @philosophin – klar klappt das. Wenn der Gehweg breit genug ist und kein Radweg vorhanden ist. Auf dem von mir genutzten Gehweg – nicht frei für Räder – gibt es einen Fahrradweg und durch Baumbepflanzung ist der Gehweg teilweise (in regelmäßigen Abständen) nicht breit genug. Da nervt es

    GeSa

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