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  • Ach du meine Güte!

     Chrislyn antwortete vor 3 Jahren, 9 Monate 16 Teilnehmer · 62 Beiträge
  • Modesty

    Teilnehmer
    24. Januar 2022 um 13:25

    Mich würde ein weiterer Aspekt dieses Thema interessieren:

    Waren die staatlichen Behörden je in die Mißbrauchsfälle involviert? Wurden die Taten (wenigstens teilweise) gleich oder später zur Anzeige gebracht?

    Falls ja: Wie reagierten Polizei und Staatsanwaltschaften?

    Falls nein: Wieso nicht? M.W. ist Kirche kein rechtsfreier Raum!

    M.

  • Modesty

    Teilnehmer
    24. Januar 2022 um 13:33

    Das, SFath, würde die auch von den Katholen gern genommene ‘Einzeltäter’-Theorie unnötig erschweren und den ganzen Verein wie einen arg suspekten Zusammenschluß labiler Jungs ausehen lassen.

    M.

  • SFath

    Teilnehmer
    24. Januar 2022 um 13:46

    “Rechtsfreier Raum” ist sie nicht, ihr *kanonisches Recht rangiert aber vor dem **Staatsrecht. Der Weg von hier* nach dort führt über die innerkirchlichen Instanzen. Wer dem kirchlichen Recht höhere Befugnisse, Zuständigkeit etc. einräumt, wozu Mitglieder des Klerus quasi “verpflichtet” sind, wird sich nicht primär an staatliche Stellen wenden. Das hieße Abkehr von der Kirche.

  • SFath

    Teilnehmer
    24. Januar 2022 um 13:53

    In Kirchendiensten aller Ebenen befinden sich Menschen mit ihren jeweiligen Ausprägungen. Wie überall. Sind sie mit kanonischem Recht, oder der Bibel, nicht kompatibel, wird das “innerkirchlich geregelt”. S. u.a. kirchliches Arbeitsrecht.

    Schau nochmal in den Link der Tagesschau. Oder aktuell hier:

    https://www.welt.de/vermischtes/article236427277/OutInChurch-125-Mitarbeiter-der-katholischen-Kirche-outen-sich-als-queer.html?awc=11459_1643028899_1c2ba6ee05d88af366eab558afbf4a01

  • SFath

    Teilnehmer
    24. Januar 2022 um 14:06

    Kirchliche Orte aller Art sind Hoheitsgebiete, die allein dem Recht der Kirche unterstehen. Ermittlungen, oder gar Razzien wie hier, also ausgeschlossen!

    https://www.hessenschau.de/panorama/ermittlungen-gegen-64-beschuldigte-wegen-sexueller-gewalt-gegen-kinder,kriminalitaet-kindesmissbrauch-hessen-hausdurchsuchungen-100.html

  • Modesty

    Teilnehmer
    24. Januar 2022 um 14:33

    Richtig ist: Das Kirchenrecht steht nicht über dem Strafrecht!

    https://hpd.de/artikel/kirchenrecht-steht-nicht-ueber-dem-strafrecht-16029

    Mich wundert nur, dass der Staat erst nach Aufforderung (Anzeige) Mißbrauchsfälle aufgreift und nicht bereits nach Bekanntwerden! Insofern sehe ich eine heftige Mitschuld von Ländern und Staat an den Zuständen in den Kirchen.

    M.

  • Chrislyn

    Teilnehmer
    24. Januar 2022 um 14:55

    Wer glaubt denn noch, dass der oberste Kirchenvertreter der Vertreter Gottes auf Erden ist? Derlei ließe sich nicht einmal mit vormittelalterlicher Naivität plausibel erklären. Er ist nicht mehr oder weniger als das Aushängeschild eines Firmenkonzepts mit unterschiedlich qualifizierten Mitarbeitern der besonderen Art, das die Jahrhunderte mit einschlägig bekannten Methoden überdauert hat. Nun hat der Menschmannmitarbeiter halt so seine wie auch immer gearteten Bedürfnisse in dieses Sammelbecken eingebracht und die offiziellen Verbote ein wenig – der Not gehorchend und dem inneren Drange folgend – unterlaufen. Und der Chef hat, vermutlich um Not und Drang wissend, Aug und Ohr verschlossen in der Hoffnung, was unter den Tisch gekehrt ist, das verschwindet im Kehricht. Derlei kommt gleichermaßen verwerflich auch anderwo vor und sollte nicht zum Sonderfall hochstilisiert werden. Eine Untat bleibt eine Untat, einerlei von wem sie begangen wird.

    Wer dafür sein wohlverdientes Geld in den Beutel steckt, dem ist nicht zu helfen, denn er tut es freiwillig.

    Die Ehrfurcht vor der höheren Vernunft, die man gern Gott nennt, hat damit nichts zu tun.

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    24. Januar 2022 um 15:55

    …..und daher hat er sich nicht das Mindeste zuschulden kommen lassen.

    Das verschlägt einem endgültig wirklich die Sprache. Hat dieser ehemalige Papst damit jetzt den Pädophilen und Missbrauchstätern aller Art einen “Freibrief” ausgestellt? Sie haben sich nichts zu schulden kommen lassen?

    Mir geht durch den Kopf, hätte er diesen “Privatmann” nicht anzeigen müssen? Schließlich hat er es nicht als Seelsorger (Beichtgeheimnis) erfahren. Soviel ich weiß ist bei einer nachweisbaren nicht erfolgten Strafanzeige mit bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe zu rechnen. Da sage ich … denn mal los

    GeSa

  • SFath

    Teilnehmer
    24. Januar 2022 um 16:01

    Bei Straftaten ist dies zutreffend. Doch wie ich schon sagte, bedarf es dann der Strafanzeige. Setzt voraus, daß dem betreffenden Pfarrer… das persönliche Vertrauen entzogen wird und damit gleichzeitig der Kirche. Zu diesem Schritt, also der Abkehr von der Kirche, muß man im gleichen Atemzug bereit sein. Nicht nur als betroffenes Kind/Jugendlicher, sondern seiner Eltern. Das erschüttert das gelebte Vertrauen in die Kirche nicht nur bei Kindern, auch bei deren Eltern. Sich damit dann in kath. Umgebung auch noch ausserhalb der Gemeinde zu begeben, wer schafft das?

  • SFath

    Teilnehmer
    24. Januar 2022 um 16:22

    Ja-ja— Du weißt aber auch, daß Mitglieder des Vatikans diplomatische Immunität genießen? Wenn nicht schon lange, spätestens jetzt offenbart sich die Schizophrenie des Verhaltens, wenn es vorrangig darum geht, “das Nest” nicht zu beschmutzen. Ein auffälliges Klerusmitglied kann nur mit päpstlichem “Segen” versetzt werden. Notfalls nach Afrika oder Südamerika.

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