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  • Abschaffung des Pflegegrads 1 !!!

     fruchtzwerg antwortete vor 1 Woche, 6 Tagen 13 Teilnehmer · 30 Beiträge
  • Ricarda01

    Teilnehmer
    30. September 2025 um 12:32

    @GSaremba61

    Beitrag von 12:19

    Bravo zu deinem Beitrag, liebe GeSa! Du kennst dich aus. Schönen Tag – Ricarda01

  • Webra

    Teilnehmer
    30. September 2025 um 18:47

    Im Jahre 2023 wurde die Rentenversicherung mit 112 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt unterstützt. Dieser Zuschuss entspricht in etwa 25 % der gesamten Rentenausgaben. Wenn der Staat schon solch einen hohen Zuschuss zur Rentenversicherung leistet, warum soll er dann nicht das Recht haben, wofür ein Teil dieser Summe verwendet wird. Ohne diesen Zuschuss würden wir Rentner schon seit vielen Jahren nicht unseren erworbenen Rentenanspruch in voller Höhe erhalten. Das Umlageverfahren reicht nicht mehr aus, weil immer mehr weniger Junge immer mehr Alte versorgen müssen.

    Die Personen, die z.B. eine Rente in der Höhe von ca. 2.500 Euro beziehen, müssten ihren Lebensstandard doch nicht wesentlich verschlechtern, wenn sie 1 % Punkt weniger Rente erhalten als die in den unteren Stufen. Wenn diese dann aber 1 % Punkt mehr erhalten, wäre es eine kleine Verbesserung ihrer Lebenssituation.

    https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Alter-Rente/Datensammlung/PDF-Dateien/abbVIII25.pdf

    • Dieser Beitrag wurde vor 1 Monat von  Webra bearbeitet.
  • GSaremba61

    Teilnehmer
    30. September 2025 um 19:21

    @Webra …. Das Umlageverfahren reicht nicht mehr aus, weil immer mehr weniger Junge immer mehr Alte versorgen müssen.

    Eine gern benutzte Darstellung. Doch stimmt sie? Die Rentenkassen zahlen sogenannte „nicht beitragsgedeckte“ Leistungen. Dabei handelt es sich um Aufgaben der gesamten Gesellschaft und nicht nur der Beitragszahler, wie z.B die Kindererziehungszeiten (Mütterrente), die Grundrente von Geringverdienern. Es handelt sich also um sozialpolitische Entlastungs- und Ausgleichsmaßnahmen, die der Rentenkasse von der
    Politik übertragen wurden und für die keine entsprechenden Beiträge an
    die Rentenversicherung gezahlt werden bzw. wurden. Das kann man als “Plünderung” erkennen oder als eine Aufgabe, die erfüllt werden muss und sich die Rentenkasse anbietet. Die Frage ist wird genug vom Vater Staat, heißt den tatsächlichen Belastungen, zugesteuert und damit der Verantwortung der Gesamtgesellschaft gerecht?

    Das wäre mit ALLE in die Gesetzliche leichter beantworten lassen. Fest steht nicht das Umlageverfahren ist das Problem, sondern die Gesamtgesellschaft, die sich (unbewusst) mit privaten sozialen Möglichkeiten der Verantwortung entzieht. Nicht nur Rentenkasse!

    Eine entsprechende Reform wäre wünschenswert ohne die sozialen Aspekte zu vernachlässigen.

    GeSa

    • Dieser Beitrag wurde vor 1 Monat von  GSaremba61 bearbeitet.
  • Chili

    Teilnehmer
    30. September 2025 um 19:36

    Volle Zustimmung GeSa. Was mich daran stört ist, dass sich die CDU/CSU an den Sozialleistungen abarbeitet. Warum sind die Beamten Privatpatienten? Warum ist deren Gesundheit mehr wert als die von Otto-Normalverbraucher? Wenn diese Ungerechtigkeiten

    nicht wären und Beamte z. B. ebenso krankenversichert wären wie Otto-N. wäre schon viel gespart.

  • Webra

    Teilnehmer
    30. September 2025 um 22:47

    “Eine gern benutzte Darstellung. Doch stimmt sie? Die Rentenkassen zahlen sogenannte „nicht beitragsgedeckte“ Leistungen. Dabei handelt es sich um Aufgaben der gesamten Gesellschaft und nicht nur der Beitragszahler, wie z.B die Kindererziehungszeiten (Mütterrente), die Grundrente von Geringverdienern. Es handelt sich also um sozialpolitische Entlastungs- und Ausgleichsmaßnahmen, die der Rentenkasse von der
    Politik übertragen wurden und für die keine entsprechenden Beiträge an
    die Rentenversicherung gezahlt werden bzw. wurden. Das kann man als “Plünderung” erkennen oder als eine Aufgabe, die erfüllt werden muss und sich die Rentenkasse anbietet.”

    GSaremba61

    Hallo Gsaremba,

    du hast recht mit deiner Aussage. Ich habe weiter recherchiert und eine genauere Auskunft erhalten.

    Sorry.Frowning

    🔍 Was bedeuten die beiden Zahlen genau?

    BetragBedeutungQuelle112 Mrd. €Gesamte Bundesmittel, die 2023 aus dem Staatshaushalt an die Rentenversicherung geflossen sind – inkl. allgemeiner Zuschüsse, zusätzlicher Zuschüsse, Erhöhungsbeträge und Mittel für die knappschaftliche RentenversicherungDRV Meldung 2024124 Mrd. €Geschätzte Gesamtkosten aller nicht beitragsgedeckten Leistungen, die die Rentenversicherung 2023 erbracht hat – also Leistungen, für die keine Beiträge gezahlt wurden, z. B. Kindererziehungszeiten, Grundrente, Höherbewertung Ostgehälter etc.Ihre Vorsorge

    📌 Der Kernpunkt:

    • Die 112 Milliarden Euro sind das, was der Bund tatsächlich gezahlt hat.

    • Die 124 Milliarden Euro sind das, was die Rentenversicherung eigentlich gebraucht hätte, um alle versicherungsfremden Leistungen vollständig auszugleichen.

    • Daraus ergibt sich eine Deckungslücke von rund 12 Milliarden Euro, die faktisch von den Beitragszahlern mitgetragen wird.

    💡 Anders gesagt: Der Staat bestellt Leistungen bei der Rentenversicherung – zahlt aber nicht die volle Rechnung. Die Rentenkasse springt ein, obwohl sie dafür keine Beiträge erhalten hat. Das ist der Grund, warum viele Experten von einer „verdeckten Belastung“ der Versichertengemeinschaft sprechen.

  • Mondin

    Teilnehmer
    1. Oktober 2025 um 1:47

    Ich habe mich hier zurück gehalten, weil ich keine Ahnung habe. Danke @Webra für deine Aufklärung. Interessieren würde mcih noch, wo du das gefunden hast.
    Einiges, worüber ich mir auch nie Gedanken gemacht, hattest du @GSaremba61 ja auch schon erwähnt. Der Dank gilt also auch dir.
    Wenn ich das jetzt richtig vestanden habe, zahlen also die Pflichtversicherten diese nicht beitragsgedeckten Leistungen mit, während Beamte und privat Rentenversicherte sich daran nicht beteiligen. Ich wundere mich über gar nichts mehr, wähle aber trotzdem nicht AfD.

    GSaremba61: Das wäre mit ALLE in die Gesetzliche leichter beantworten lassen. Fest
    steht nicht das Umlageverfahren ist das Problem, sondern die
    Gesamtgesellschaft, die sich (unbewusst) mit privaten sozialen
    Möglichkeiten der Verantwortung entzieht. Nicht nur Rentenkasse!
    Das Gefühl habe ich schon lange und plädiere auch für gemeinsame Kassen. Aber das werden, die, die am längeren Hebel sitzen, nicht zulassen, weil sie zu denen gehören, die davon profitiereen.
    Beim Erben ist es doch das gleiche. Nur Erben dumm aufgesetzter Testamente müssen Erbschaftssteuern bezahlen. So entnahm ich es jedenfalls einem vor nicht langer Zeit gesehenen Bericht im FS (wann und wo???). Ich habe zwar nciht viel zu vererben, habe mir aber geschworen, mein Testament zu ändern!

    Mondin

    • Dieser Beitrag wurde vor 1 Monat von  Mondin bearbeitet.
    • Dieser Beitrag wurde vor 1 Monat von  Mondin bearbeitet.
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  • seestern47

    Teilnehmer
    1. Oktober 2025 um 10:31

    Guten Morgen @Mondin,

    ich meine, es gibt bei der Erbschaftsteuer eine Freigrenze von 400.000 Euro. Diese hängt auch vom Verhältnis (z. B. erste Ordnung/Kinder) ab.

    Meintest Du diesen Artikel: https://www.forum-fuer-senioren.de/magazin/woran-muss-ich-im-alter-denken/

    VG

    seestern47

    Woran muss ich im Alter denken?

  • realo

    Teilnehmer
    1. Oktober 2025 um 11:57

    @Webra Deine Rechnung ist nachvollziehbar, so ist klar, warum es im Rententopf eher ein Loch gibt als große brachliegende Summen. Wären Beamte und Freiberufler in der gesetzlichen Rentenkasse, könnte dieses Loch ausgeglichen werden. Es ist doch völlig logisch, dass wenn es wenig junge Einzahler gibt, aber viele alten Rentenbezieher, dass es dann ein Defizit gibt im Topf. Deshalb die Idee, Boomersoli, aber die Boomer haben ein Arbeitsleben lang eingezahlt. Nur, weil sie viele sind, sollen sie bestraft werden, auch das ist nicht gerecht. Es bleibt nichts anderes übrig, als, dass der Staat zuschießt. Nur wo soll das Geld herkommen, wenn an jeder Ecke gespart wird?

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    1. Oktober 2025 um 12:50

    @Mondin 1:47h…sach ma schläfst Du auch mal? Wink

    Erben ist ein großes Thema, doch ein dumm aufgesetztes Testament, lange her das ich mich damit beschäftigt habe, erscheint mir nicht der Grund von Zahlungen zu sein.

    Wie @seestern47 schon schreibt gibt es gestaffelte Freibeträge. Wenn das Vermögen größer ist kann man in bestimmten Abständen (ich meine 10 Jahre) eine Schenkung steuerfrei vornehmen und so schon mal Vermögen weitergeben.

    Das tatsächliche Problem sind Erbschaften im Firmenbereich. Wobei auch da sage ich, ein kleines Familienunternehmen, dass weiter geführt wird kann sich keine hohe Erbschaftssteuer leisten. Und somit finde ich, wenn das kleine Familienunternehmen weiter geführt wird ist es ok keine Steuer zu verlangen (ist heute schon so, falls es nicht geändert wurde). Bei großen Unternehmen sehe ich es anders. Also auch hier wäre eine Verfeinerung mit Blick auf wer/wie/was wichtig. Nebenbei – wie beim Renteneintritt – der 70-jährige Dachdecker nö – der 70-jährige Banker – ja.

    Ich befürchte nur, bei den Verfeinerungen muss erst mal das Gleichbehandlungsgesetz überarbeitet werden und Gleiches (wirklich) mit Gleichem verglichen. Also Kaufmann mit Kaufmann, Bauarbeiter mit Bauarbeiter usw.

    Heißes, schweres und langwieriges Thema

    Ein gute Wochenmitte,

    GeSa

  • Stadtwolf

    Teilnehmer
    1. Oktober 2025 um 13:10

    Nun @Mondin 1:47 wenn du dein Testament ändern wirst,vergesse mich nicht,Mir fehlen noch 999.999 Euro zu einer Million.schon mal vorab,bedanke ich mich bei dir

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