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Unbekannt
Unbekannt1. November 2019 um 10:05Ein Besuch auf dem Friedhof, ist heut' angesagt
nicht, dass man dort sein eigenes Schicksal beklagt,
nein, man stellt auf das Grab ein paar Blümchen hin
und ein wenig verharren – macht auch einen Sinneigen/nur dem Anlass geschuldet
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Ach, wenn die Toten sich könnten beklagen
sie würden ihr Anliegen zum Höchstgericht tragen.
Gestört wurde doch ihr ewiger Schlaf
verbieten tut dies aber ein Paragraf.
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