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     Webra antwortete vor 4 Jahren, 6 Monate 2 Teilnehmer · 2 Beiträge
  • Unbekannt

    Unbekannt
    1. November 2019 um 10:05

    Ein Besuch auf dem Friedhof, ist heut' angesagt
    nicht, dass man dort sein eigenes Schicksal beklagt,
    nein, man stellt auf das Grab ein paar Blümchen hin
    und ein wenig verharren – macht auch einen Sinn

    eigen/nur dem Anlass geschuldet

  • Webra

    Teilnehmer
    1. November 2019 um 23:33

    Ach, wenn die Toten sich könnten beklagen
    sie würden ihr Anliegen zum Höchstgericht tragen.
    Gestört wurde doch ihr ewiger Schlaf
    verbieten tut dies aber ein Paragraf.

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