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@GSaremba61, evtl. hatte ich deine Fragestellung einfach nicht richtig verstanden. Aber jetzt!
Wer bei Behandlungsschäden in die Pflicht, genommen – notfalls verklagt – wird, ist der Hersteller. (s. Grünenthal = Contergan) Diese Verantwortung kann der Staat nicht übernehmen, denn allein der Hersteller hat die Anwendungssicherheit zu gewährleisten! Das gilt auch bei einer Impfpflicht, die vom Staat eingeführt wird.