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Verzeih’ Klabu, wenn ich Deinem edlen Spruch eine unangemessene Geschichte anfüge!
Sie ist leider nicht auf meinem Mist gewachsen.Dass einem jeden Recht gescheh’
bestimmte so das DGB:
Wer schuldig wird in Schadensfällen
hat den Zustand wieder herzustellen,
der also würde noch bestehen,
wär das Gescheh’ne nicht geschehen.Der Fall:
Ein Radfahrer, der es eilig hat
Fährt durch die Straßen uns’rer Stadt.
Er achtet nicht des Wegs genau
und fährt so gegen eine Frau,
die in dem Zustand sich befindet,
der Hoffnung auf ein Kind begründet.
Anprall sowie jäher Schreck
nehmen ihr die Hoffnung weg.Hat, so stellt sie hier die Frage,
der Radfahrer im Fall der Klage
als Schuldiger in Schadensfällen
den Urstand wieder herzustellen?Mondin