Startseite Foren Spruchweisheiten Theorie und Praxis Antwort auf: Theorie und Praxis

  • Mondin

    Teilnehmer
    27. Juli 2021 um 15:03

    Verzeih’ Klabu, wenn ich Deinem edlen Spruch eine unangemessene Geschichte anfüge!
    Sie ist leider nicht auf meinem Mist gewachsen.

    Dass einem jeden Recht gescheh’
    bestimmte so das DGB:
    Wer schuldig wird in Schadensfällen
    hat den Zustand wieder herzustellen,
    der also würde noch bestehen,
    wär das Gescheh’ne nicht geschehen.

    Der Fall:
    Ein Radfahrer, der es eilig hat
    Fährt durch die Straßen uns’rer Stadt.
    Er achtet nicht des Wegs genau
    und fährt so gegen eine Frau,
    die in dem Zustand sich befindet,
    der Hoffnung auf ein Kind begründet.
    Anprall sowie jäher Schreck
    nehmen ihr die Hoffnung weg.

    Hat, so stellt sie hier die Frage,
    der Radfahrer im Fall der Klage
    als Schuldiger in Schadensfällen
    den Urstand wieder herzustellen?

    Mondin

Verstoß melden

Schließen