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  • GSaremba61

    Teilnehmer
    21. März 2020 um 19:07

    Ich kann mir nicht helfen, Maxima, doch das ist ein schönes Beispiel für Milchmädchenrechnung.

    Der Einkommensteuertarif beginnt bei 14% ab dem Grundfreibetrag von 9.408 €. Dazu kommt je nach Renteneintritt, dass nur Teile der Rente besteuert werden. Zuzüglich Kirchensteuer, die nicht auf das Bruttoeinkommen, sondern auf die Steuerschuld angewendet wird.

    Wer also bis jetzt keine Steuern gezahlt hat, bezahlt max. auf den erhöhten Betrag der Rente Steuern. Wie kann dann die Erhöhung weg sein?

    GeSa

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