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Impfpflicht oder nicht?
Von Hannebambel am 20. September 2021 um 9:12Schließlich
sind es die Ungeimpften die die Rechte der Geimpften einschränken!Maskenmann antwortete vor 4 Jahre, 2 Monaten 16 Mitglieder · 52 Antworten -
52 Antworten
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Das Wort „Pflicht“ ist in Deutschland seit einigen Jahren verpönt. Wir haben nur noch „Rechte“, keine Pflichten!!!!!!!!!!!!!
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@SusiSohoo
Wo bleibt denn da die Logik, wenn Impflicht besteht, aber Verweigerung nicht geahndet wird?
Vielleicht hast du kein Attest benötigt, weil deine Tochter älter ist?
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@Mondin nein, ich denke auch Kinderlähmung gab es keine Impfpflicht. Schluckimpfung ist…. kann ich mich auch dran erinnern und ich glaube, auch ich habe geschluckt.
Dagegen Pocken schon, ebenso umstritten wie die heutige angedachte Pflicht. Habe mich mal ein wenig schlau gemacht
. Allerdings war das, was Jenner 1798 bei sich und seinem Sohn „anstellte“ ein Hasardeurstück, das ich heute lieber nicht erleben will. Von 1874 an gab es eine Impflicht, bis die Pflicht in der Nazi-Zeit gelockert wurde. Ich weiß nicht mal ob ich gegen Pocken geimpft bin. Die 1949 wieder eingeführte Pflicht in der Bundesrepublik (bis 1976) hat bei mir nicht gegriffen, da ich 15 Tage älter bin als die Bundesrepublik. Also keine Pflicht bestand. Damit könnte auch Dein Fragezeichen beantwortet sein, wenn ich es richtig verstanden habe gab es im Krieg auch keine Pflicht.
Schönen Abend
GeSa
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Mondin, wegen der Nebenwirkung bei der Pokenimpfung, habe ich meine Tochter damals nicht
impfen lassen, obwohl es geahndet wurde. Habe Kinderärzte gefunden, die mir ein Attest
ausgestellt haben, weil Tochter als Baby nach einer 4-fach-Impfung beinahe gestorben wäre.
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@rooikat Der Unterschied zwischen Geimpften und Ungeimpften besteht darin, dass sich in Ungeimpften die Viren ungehemmt vermehren. Sie sind also wesentlich stärker und wesentlich länger infektiös als Geimpfte.
Mondin
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@GSaremba61 (21.9. 12.53) ich sprach von keiner Impfpflicht. Bei Kinderlähmung hat es die, meine ich, nie gegeben. Es wurde nur die Reklametrommel fleißig gerührt. „Schluckimpfung ist süß . . „
Auch gegen Pocken habe ich mich in den 60er Jahren freiwillig impfen lassen, weil es im Krieg (trotz Pflicht??) versäumt worden war. Die Reaktion war äußerst heftig. Ich lag 4 Tage mit fast 40° Fieber im Bett, obwohl ich vorher Immunglobuline gespritzt bekommen hatte (die die Impfreaktion dämpfen sollten.) So hohes Fieber habe ich übrigens selbst bei der Malaria nciht gehabt.
Gegen Pocken hat man übrigens die ersten Menschen geimpft, als man noch fast nichts darüber wusste. Man hat sie quasi am Menschen ausprobiert. Bis sie weltweit verbreitet war, hat es 100 Jahre gedauert.Mondin
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Bin ich froh, dass ich nicht schwanger bin, dann hätte ich meine Impfentscheidung mit
gemischten Gefühlen getroffen.

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Ja, @GSaremba61, alles jut.
Den springenden Punkt zur aktuellen Haftung bei Schäden durch die Covid-Impfungen -durch staatlich nachdrücklich ausgesprochene Impfempfehlung- hat SusiSoho dankenswerterweise beigetragen. Als aufopfernd habe ich mich bislang überhaupt noch nicht gesehen.
Werde ich auch in Zukunft nicht! 
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@SFath jetzt ist jut….. komm mir nicht mit Contergan … KEIN Vergleich!!!!!! Bei allem Verständnis für Argumentationen für die Impfpflicht, sie sollten „gehaltvoll“ sein. Nur nebenbei – Behandlungsfehler – war Dein Argument

@SusiSoho Danke, genauso ist mein Verständnis und daher habe ich für die Vorsicht bei Entscheidungen zur Pflicht Verständnis. Dabei ist es, für mich, völlig gleichgültig bei wem die Beweislast liegt. Die Verantwortung ist da.
Wobei ich eben doch geschmunzelt habe – Aufopferung – ein Begriff, der den Impfgegnern gut gefallen wird, weil sie keine Opfer sein wollen. Ich „Opfer“ werde jetzt meinen „Feierabend“ genießen.

GeSa
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Danke @SusiSoho!
…aus deinem Link: Weil der Impfwillige sein Impfrisiko für den eigenen, aber auch den Schutz der Allgemeinheit auf sich genommen hat, gewährt sie ihm Schadenersatz, wenn es aufgrund dieser „Aufopferung“ zu negativen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen kommen sollte.
Aus Patientensicht ist also die Bundesrepublik Deutschland mit ihren staatlichen Organen der Ansprechpartner für einen Antrag auf Versorgungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. In Bayern wenden sich Betroffene an die für sie zuständige Regionalstelle des Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Das ist eine Neuerung, die mir nicht bekannt war. Und ursächlich mit der staatlichen Impf-Empfehlung in Zusammenhang steht.
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