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  • Corona „Notbremse“ was gilt in NRW ?

    Von Robert13 am 4. Mai 2021 um 12:53

    Liegt künftig die 7-Tage-Inzidenz in einer NRW-Kommune an

    drei Tagen hintereinander über 165, wird ab dem übernächsten

    Tag der Präsenzunterricht gestoppt und alle müssen von

    zuhause aus lernen – Ausnahmen gelten für Abschlussklassen

    und Förderschulen.

    Für die Kita-Notbetreuung in Regionen mit hoher Infektionsrate

    Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder nicht anderweitig sicherstellen

    können und die Notbetreuung deshalb in Anspruch nehmen wollen,

    müssten zuvor eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben,

    sagte Familienminister Joachim Stamp (FDP) in Düsseldorf.

    Dafür gebe es Musterschreiben.

    Unverändert könnten auch Kinder die Notbetreuung nutzen,

    deren Schutz zum Beispiel sonst gefährdet sei.

    Ab einer Inzidenz von 100 ist „Shoppen mit Termin“ für frisch negativ

    getestete Kunden weiterhin möglich. Ab einer Inzidenz von 150 ist

    nur noch das Abholen von bestellter Ware erlaubt.

    Für NRW werden hier die Regeln also verschärft.

    Noch viel mehr an Einschränkungen der Grundrechte findet man hier:

    https:// www1.wdr. de/nachrichten/themen/coronavirus/notbremse-infektionsschutzgesetz-auswirkungen-nrw-100.html

    Gesund bleiben !!!

    Robert13

    Robert13 antwortete vor 4 Jahre, 7 Monaten 1 Mitglied · 0 Antworten
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