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Gehaltstabellen des öffentlichen Dienstes sind in keinster Weise einer Verschwiegenheitspflicht unterworfen, das ist auch jederzeit hier im Internet abrufbar
Nun, @Monacofranze50, mein Erinnerungsvermögen betr. der Unterschrift ist eigentlich noch recht gut intakt. Schon, weil ich solches Verfahren nicht kannte.
Und was die Möglichkeiten des Einsehens betrifft, jede Gehaltsgruppe beinhaltete noch 3 Stufen (oder mehr, das weiß ich nicht mehr genau), mit nicht geringen Unterschieden. Waren diese einzusehen? Nicht, dass ich wüsste. Ich erlebte nur, dass damit auch ‘Personalpolitik’ gemacht wurde.
rooikat