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Die armen Berliner... und natürlich die armen Polizisten!
Von SFath am 31. Juli 2020 um 16:13Da geht dann für ganz normale Bürger, die in ihrer Stadt lediglich von A nach B wollen, wieder nix mehr!

Nachtrag
Tja… und manche sind eben einfach nicht lernfähig!
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/corona-besucher-infiziert-test-100.html
SFath antwortete vor 5 Jahre, 6 Monaten 15 Mitglieder · 55 Antworten -
55 Antworten
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@ Manjana, unter welchen Auflagen, Teilnehmerzahl, Veranstaltungsort… Demos stattfinden können, entscheidet jede Stadt/Kommune selbst. Berlin hat die Bestimmungen – im Gegensatz zu Stuttgart etc. – weitgehend gelockert. Nicht umsonst ist Berlin inzwischen Demo-Hauptstadt und das an jedem Wochenende!
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Modesty, 02.08. 18:13, diesen Vorschlägen könnte ich zustimmen!
Allenfalls wären Änderungen des Demonstrationsgesetzes dringend erforderlich!
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@ Paesi, das „Verursacherprinzip“ war allgemein gemeint. Wenn der Veranstaltungsleiter physischen Widerstand gegen die Polizei leistet, wie geschehen, wird allein schon daraus eine Straftat. Daß die Auflagen, unter denen diese Demo genehmigt wurde, nicht eingehalten werden sollten, war bereits vorher erkennbar, die Androhung einer Strafanzeige für diesen Fall, sowie die Auflösung der Demo, ebenfalls.
Da in Berlin bei „einmal ohne MNS erwischt zu werden“ keine Bußgelder verhängt werden können, drohte also den Teilnehmern nichts! Die Schwierigkeit, auch nach wiederholter Aufforderung die vorgegebenen Regeln durchzusetzen, ergibt sich bereits aus dem Zahlenverhältnis: 20.000:1200.
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„… in DE gilt leider nirgendwo das Verursacherprinzip. Die Schuld muß einzeln und personenbezogen nachgewiesen werden. Somit wird der Veranstalter zwar strafrechtlich belangt, aber nur für seine Person. Nicht für das weitere, das er mit seiner Demo möglicherweise angerichtet hat.“ (2.Aug.,18.35)
Ich sehe es anders. Es gilt das Demonstrationsrecht bzw. die Rechte und Pflichten eines Versammlungsleiters. Jener hat dafür zu sorgen, dass Auflagen erfüllt werden. Zu den Auflagen gehörten: Abstand und M-N-Schutz. Wenn ein Versammlungsleiter nicht dafür sorgt, dass Auflagen erfüllt werden, droht Strafanzeige. (Bereits vor der Demo war nachzulesen, dass die Polizei sich, sollten die Teilnehmer sich Auflagen nicht eingehalten werden und der Leiter nicht darauf hinweist, sich an diesen halten werden.)
So war es möglich, dass die Polizei die Demo auf Grund von Aufschlagverletzung auflösen konnte und der Leiter eine Strafanzeigen wegen Verletzung seiner Pflichten laut Versammlungsgesetz erhielt.
Das war ja auch eines der Probleme für die Polizei bei den spontanen Corona-Spaziergängern vor einigen Wochen: kein Versammlungsleiter.
(Keine Maske tragen erfüllt nicht den Tatbestand einer Straftat, sondern höchstens einer Ordnungswidrigkeit.)
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@ Modesty,
Einen Tod wird die Demokratie sterben müssen…. nicht wegen Corona – wegen Dummheit!
M.
Das scheint ihr Schicksal zu sein.

Aber noch ist „Holland“ nicht verloren, denn wir sind mehr!

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@ SFath:
Schon klar – aber wie gesagt: Entweder so oder chinesische Verhältnisse!
Einen Tod wird die Demokratie sterben müssen…. nicht wegen Corona – wegen Dummheit!
M.

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@ Modesty, in DE gilt leider nirgendwo das Verursacherprinzip. Die Schuld muß einzeln und personenbezogen nachgewiesen werden. Somit wird der Veranstalter zwar strafrechtlich belangt, aber nur für seine Person. Nicht für das weitere, das er mit seiner Demo möglicherweise angerichtet hat.
In Berlin gilt immer noch kein Bußgeld für das einmalige Nichteinhalten der AHA-Vorgaben. Die Linke hat da noch weiteren Gesprächsbedarf…
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Deshalb stand Gewalt ja auch in Anführungsstrichen
Die von Dir geforderte Selbstzahlung ist jedoch eine Form von „Gewalt“, da sie einen Ausschluss , nicht nur aus der Solidargemeinschaft, sondern auch aus der Gesellschaft bedeuten würde. Damit kann man Idiotie nicht beikommen. Wäre ebenso wenig demokratisch. Und natürlich sind die Kosten des bürokratischen Vorganges auch nicht bedacht. Noch weniger, eine KK soll entscheiden ob ein zahlendes Mitglied medizinisch versorgt wird? Ich denke Du bewegst Dich nicht nur nicht mehr auf dem Boden der Demokratie, sondern auf verdammt dünnem Eis.

Nachtrag: Doch das Schlimmste an der Vorgehensweise wäre, dass man diesen Menschen in die Karten spielt und sie noch mehr Gründe haben zu handeln, wie sie handeln. Denn „Gewalt“ ruft „Gewalt“ hervor
Und ja, ich bin für Eigenverantwortung. Die kann jedoch – wie das Wort schon sagt – nicht dogmatisch bestimmt werden.
GeSa
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In Deutschland kostet ein Krankenhausaufenthalt mit Corona-Behandlung im Schnitt derzeit ca. € 84.000,00. (Wenn man bedenkt, dass in den USA für sowas auch schnell mal 1 Mio. fällig werden können, besteht hierzulande noch viel Luft nach oben….)
Das hält unser Gesundheitssystem auf die Dauer nicht aus!
Ergo: Wer die Regeln nicht einhalten möchte, sollte eine private Zusatzversicherung nachweisen müssen, die auch fremde Personenschäden abdeckt – wie beim Auto, das übrigens als Erstes pfändbar sein sollte, wenn der/die SchadensverursacherIn weder versichert noch zahlungsfähig ist.
….selbstverständlich zusätzlich zu einer Verurteilung wegen (vorsätzlicher) Körperverletzung! Strafe: Sozialdienst an Corona-Patienten in Altenheimen und Krankenhäusern!
Alternative: Chinesische Verhältnisse – meint: Totalüberwachung und Abschaffung der Bürgerrechte!
M.

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Ich denke, dass unser Demonstrationsgesetz um einen Passus erweitert werden sollte.
Jetzt heißt es:“ Eine angemeldete Demo kann verhindert werden, wenn eine unmittekbare
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung droht“ , wäre hinzuzufügen “ und wenn
eine Gefährdung der Gesundheit droht“ .
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