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Grundsätzlich ist das Thema bereits geregelt:
In jedem Fall ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg tabu. Wer sich nicht daran hält, muss seit der Einführung der StVO–Novelle am 28. April 2020 mit einem Bußgeld von 55 bis 100 Euro rechnen. aus Bußgeldkatalog
Sobald ein Radweg vorhanden ist, besteht die Radwegebenutzungspflicht.“
Und der adfc sagt:
Weil es ein Gehweg ist, haben Fußgänger absoluten Vorrang vor dem Radverkehr. Radfahrer dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren! Auf die Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Bei Bedarf ist also anzuhalten.
Es wird Zeit, dass kontrolliert wird. Ich plädiere für einen Fahrradführerschein, damit auch Dussel wissen was eine Straßenverkehrsordnung ist! Mich nervt auch, wenn es hinter mir klingelt und ich nicht weiß, ob jetzt wirklich jemand erwartet, dass ICH nach rechts oder links ausweichen soll – die es doch gar nicht braucht.
GeSa
- Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 10 Monate von GSaremba61 bearbeitet.
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